Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat ihr aufsichtsrechtliches Verfahren betreffend Vorkommnisse am Bundesstrafgericht abgeschlossen. Es nimmt in seinem Bericht Stellung zu den von der Presse aufgegriffenen Problemfeldern und schlägt acht Massnahmen vor.
In der COVID-19 Verordnung 2 vom 13. März 2020 (Stand 17. April 2020) wurde der arbeitsrechtliche Art. 10c, deutlich gegenüber der Vorfassung umgestaltet: «Art. 10c Pflichten des Arbeitgebers betreffend Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen…
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat von der Libra Association mit Sitz in Genf ein Gesuch für eine Bewilligung als Zahlungssystem erhalten. Damit startet nun der Bewilligungsprozess nach Schweizer Aufsichtsrecht. Ausgang und Dauer des Verfahrens ist offen. Die FINMA bestätigt, von der Libra Association (Libra) ein Gesuch für eine Bewilligung als Zahlungssystem gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) auf der Basis eines überarbeiteten sog. White-Papers erhalten zu haben. Wie üblich bei neuen Projekten und Start-up-Bewilligungen ist dieses Gesuch nicht in allen Punkten vollständig, erlaubt aber, dass der formelle Bewilligungsprozess der FINMA starten kann. Das vorgelegte Gesuch unterscheidet sich deutlich vom ursprünglich eingereichten Projekt (vgl. Link), z. B. mit Blick darauf, dass das Libra-Zahlungssystem neben einem Stable Coin, der mit mehreren Währungen unterlegt sein wird, auch Stable Coins umfassen soll, die nur mit einer einzelnen Währung unterlegt werden sollen. Die FINMA wird das Gesuch nun eingehend analysieren. Sie wird wie im FinfraG vorgesehen, für risikoerhöhende zusätzliche Dienstleistungen zusätzliche Anforderungen stellen. Das gilt insbesondere für bankähnliche Dienstleistungen. Zudem wird die FINMA besonders berücksichtigen, ob nationale und internationale Standards zu Zahlungssystemen und auch zu einer strikten Geldwäschereibekämpfung eingehalten werden.
Der Bundesrat hat heute die schrittweise Lockerung der Massnahmen gegen den Coronavirus bekannt: Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.
An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, geeignete Instrumente im Kapitalschutzrecht (OR) sowie im Sanierungs- und Stundungsrecht (SchKG) vorzuschlagen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte dazu im Vorfeld eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die rund 100 eingegangenen Stellungnahmen unterstützen die Stossrichtung…
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte gestern eine weitere Aufsichtsmitteilung im Kontext der COVID-19-Krise. Die darin festgehaltenen Erleichterungen und Präzisierungen der Aufsichtspraxis betreffen Institute mit einer Bewilligung zur Anwendung des Marktrisiko-Modellansatzes sowie eine Fristerstreckung für Beaufsichtigte bei der Einführung neuer Regeln im Derivatebereich.
Wie die Neue Hotel Atlantis AG bekanntgegeben hat, werden derzeit Gespräche mit Investoren geführt, die das Zürcher 5-Sterne-Superior-Haus Atlantis by Giardino übernehmen und allenfalls umbauen möchten. Ziel des Verwaltungsrates sei es, das Hotel an einen würdigen, kompetenten Nachfolger zu verkaufen, wie das Branchenportal htr.ch heute berichtet. Ende April schliesst das Atlantis by Giardino seine Türen.
Heute wurde ein Knall in der Uhrenwelt bekannt: Rolex, Patek Philippe, Chanel, Chopard und Tudor verlassen die Baselworld und schaffen, gemeinsam mit der Fondation de la Haute Horlogerie, eine neue Uhrenmesse in Genf. Diese wird Anfang April 2021 im Palexpo in Genf stattfinden, gleichzeitig mit der Veranstaltung «Watches & Wonders». Wie die betreffenden Uhrenmarken mitteilen, ist dies ein einseitiger Entschluss der Brands ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung der Baselworld.
Die vom Kantonsgericht Wallis im massnahmenrechtlichen Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft gegenüber einem rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäter ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in Auseinandersetzung mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
RA Dr. Jürg Roth (Bellerive Rechtsanwälte) publizierte einen sehgr lesenswerten Aufsatz mit dem Titel «Die COVID-19-Massnahmen gehören auf den Prüfstand» auf Inside Paradeplatz. Dabei geht es um den derzeitigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch den Bundesrat. In Deutschland werde bereits an der Verfassungsmässigkeit der Massnahmen gezweifelt. Es sind bereits entsprechende Klagen angekündigt. Dr. Roth verweist auch darauf, dass die Medienberichterstattung in der Schweiz darauf untersucht werden müsse, ob sie objektiv, ausgewogen und angemessen recherchiert war. Oder ob es eine Neigung zu Sensationspresse oder gar Beeinflussungen der Berichterstattungen und/oder der sozialen Medien gab.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist in den Urteilen 18. März 2020 (1B_442/2019, 1B_443/2019)zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber eingetreten, die er gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über seinen Ausstand in den FIFA-Strafuntersuchungen zu zwei Mitbeschuldigten erhoben hatte. Das Bundesgericht weist die Beschwerden des Bundesanwalts und der Bundesanwaltschaft ab. Beschwerdegegner Jérôme Valcke wurde durch RA Patrick Hunziker und RAin Elisa Bianchetti (beide RMH) vertreten. Beschwerdegegner Markus Stephan Kattner wurde durch RA Michael Kramer (Pestalozzi) vertreten.



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