Lesenswerter Aufsatz von RA Dr. Jürg Roth: «Die COVID-19-Massnahmen gehören auf den Prüfstand»

RA Dr. Jürg Roth (Bellerive Rechtsanwälte) publizierte einen sehgr lesenswerten Aufsatz mit dem Titel «Die COVID-19-Massnahmen gehören auf den Prüfstand» auf Inside Paradeplatz. Dabei geht es um den derzeitigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch den Bundesrat. In Deutschland werde bereits an der Verfassungsmässigkeit der Massnahmen gezweifelt. Es sind bereits entsprechende Klagen angekündigt. Dr. Roth verweist auch darauf, dass die Medienberichterstattung in der Schweiz darauf untersucht werden müsse, ob sie objektiv, ausgewogen und angemessen recherchiert war. Oder ob es eine Neigung zu Sensationspresse oder gar Beeinflussungen der Berichterstattungen und/oder der sozialen Medien gab.

Hier ein Auszug aus dem Aufsatz von Dr. Jürg Roth:

«Zur Einschränkung von Grundrechten bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, einer Rechtfertigung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter sowie der Verhältnismässigkeit.
Der Grundrechtskerngehalt ist unantastbar. So steht es in Artikel 36 der Bundesverfassung. Ausser dem Erfordernis der gesetzlichen Grundlage gelten diese Voraussetzungen auch für direkt auf Artikel 185 der Bundesverfassung (BV) gestützte Notstandsverordnungen des Bundesrates.

Ein Grundrechtseingriff ist verhältnismässig, wenn er die folgenden drei Kriterien erfüllt: Eignung, Erforderlichkeit (gemeint ist das mildeste Mittel) und Zweck/Mittel-Relation (Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und Eingriffswirkung).

Beeinträchtigt respektive teilweise ausser Kraft gesetzt sind bis auf Weiteres zumindest die folgenden Grundrechte: Wirtschaftsfreiheit, Bewegungs-, Versammlungs-, Demonstrations- und Religionsfreiheit (keine Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum) und Schutz der Privatsphäre (durch die Auswertung von Handydaten zur Anlegung von Bewegungsprofilen und je nach Ausgestaltung das geplante flächendeckende „Contact Tracing“).

Nebst diesen privaten Rechten tangiert die Schliessung von Veranstaltungen und Betrieben auch das öffentliche Interesse am Funktionieren der Wirtschaft und verursacht jeden Tag immense Kosten und Einbussen.
Die gewichtigsten Einschränkungen und Massnahmen sind Teil der COVID-19-Verordnung 2, die sich auf das Epidemiengesetz stützt, das seinerseits Art. 118 BV (Schutz der Gesundheit) konkretisiert. Weitere Massnahmen stützen sich direkt auf Artikel 185 der Bundesverfassung. Sie alle müssen verhältnismässig sein.

In Deutschland sind Experten der Meinung, dass die Regierenden mit ihren Massnahmen rechtliche Grenzen missachten. Eine auf Medizinrecht spezialisierte Anwältin aus Heidelberg hat eine Verfassungsklage gegen die Verantwortlichen des Bundeslandes Baden-Württemberg angekündigt.

Es wäre zu wünschen, dass die COVID-19-Massnahmen auch hierzulande auf ihre Verfassungskonformität hin untersucht würden. Denn wahrscheinlich würden einige von ihnen den Verhältnismässigkeitstest nicht bestehen – oder jedenfalls nicht mehr.

Dies aus folgenden Überlegungen: Der Lockdown wurde primär angeordnet, um eine Intensivversorgungsknappheit zu vermeiden. Inzwischen hat sich die Zahl der hospitalisierten Corona-Patienten jedoch stabilisiert, und die Intensivstationsbelegung ist sogar rückläufig.
Angesichts dessen erscheint eine ungeschmälerte Aufrechterhaltung des Lockdowns weder geeignet noch erforderlich. Insbesondere insoweit, als er nicht spezifisch auf den Schutz der Risikogruppen abzielt.» (Quelle: insideparadeplatz.ch, besucht am 14. April 2020).

Zweifel hat Dr. Roth auch bezüglich der enormen Kosten, die uns jeder zusätzliche Tag im Lockdown verursacht. Diese sind bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und Eingriffswirkung zu berücksichtigen (Zweck/Mittel-Relation).
Weiter beschreibt Kollege Dr. Roth die unsichere Datenlage und die zahlreichen Statistiken, auch im Vergleich zur Grippe.

Dr. Jürg Roth präsentiert dann einen Plan mit mehreren Punkten: Der Bund müsse weiterhin mit allen Kräften dafür sorgen, dass die Intensivversorgung jederzeit gewährleistet bleibe und dass flächendeckende Bluttests verfügbar werden. Statistische Daten seien unverzüglich zu erheben und auszuwerten. Einschränkungen seien möglichst bald zu lockern, z.B. durch Auflagen statt Verbote. Auch sollten blosse Empfehlungen angedacht werden. Gefährdete Personen sollen sich von der Allgemeinheit fernhalten können und sollen, wenn notwendig, dabei unterstützt werden. Die Kompetenzverteilung müsse mittels «Checks and Balances» diskutiert werden. Für das nächste Virus müsse man schliesslich besser gewappnet sein.
Zentral ist auch diese Forderung von Dr. Jürg Roth: «Die Presseberichterstattung sollte daraufhin untersucht werden, ob sie objektiv, ausgewogen und angemessen recherchiert war. Oder ob es eine Neigung zu Sensationspresse oder gar Beeinflussungen der Berichterstattungen und/oder der sozialen Medien gab.» (Quelle: insideparadeplatz.ch, besucht am 14. April 2020).

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