FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2020: Erleichterungen für Beaufsichtigte infolge der COVID-19-Krise

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte gestern eine weitere Aufsichtsmitteilung im Kontext der COVID-19-Krise. Die darin festgehaltenen Erleichterungen und Präzisierungen der Aufsichtspraxis betreffen Institute mit einer Bewilligung zur Anwendung des Marktrisiko-Modellansatzes sowie eine Fristerstreckung für Beaufsichtigte bei der Einführung neuer Regeln im Derivatebereich.

Mit ihrer Aufsichtsmitteilung 04/2020 gibt die FINMA weitere Erleichterungen im Kontext der COVID-19-Krise bekannt. Die FINMA gewährt einerseits Erleichterungen im Marktrisiko-Modellansatz zur Abschwächung der volatilitätsbedingten Prozyklizität. Diese Erleichterungen betreffen die Anzahl Backtesting-Ausnahmen, die für die Eigenmittelberechnung relevant sind, und sind bis am 1. Juli 2020 befristet. Andererseits erstreckt die FINMA die Fristen im Derivatehandel für Ersteinschusszahlungen für nicht zentral abgerechnete OTC-Derivate für gewisse Gegenparteien um ein Jahr.

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