Dienstag, 01. November 2022

Am 27. Oktober 2022 gab die Saudi National Bank (SNB) bekannt, dass sie sich verpflichtet hat, an der von der Credit Suisse Group AG (Credit Suisse) angekündigten Kapitalerhöhung teilzunehmen, um das zukünftige Wachstum ihres Geschäfts zu unterstützen. Im Anschluss an die Kapitalerhöhung beabsichtigt die Saudi National Bank auch, bestimmte strategische Partnerschaften mit der Credit Suisse in komplementären Regionen und Geschäftsbereichen zu prüfen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat sich die Saudi National Bank verpflichtet, bis zu CHF 1,5 Milliarden in die Credit Suisse zu investieren, um eine Beteiligung von bis zu 9,9% zu erreichen. Lenz & Staehelin berät die Saudi National Bank bei dieser Transaktion.

Dienstag, 01. November 2022

Am 27. Oktober 2022 gab die Credit Suisse Group AG bekannt, dass der Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. November 2022 zwei separate Kapitalerhöhungen vorschlagen wird: eine erste Kapitalerhöhung von voraussichtlich CHF 1,76 Mrd. durch die Ausgabe neuer Aktien an eine Reihe qualifizierter Investoren, einschliesslich der Saudi National Bank, wobei das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre ausgeschlossen wird, und eine zweite Kapitalerhöhung von rund CHF 2,24 Mrd. durch ein Bezugsangebot an die bestehenden Aktionäre. Homburger berät die Credit Suisse Group AG bei der Strukturierung der Kapitalerhöhung, bei der Transaktionsdokumentation sowie bei allen regulatorischen, steuerlichen und transaktionsbezogenen Aspekten der Emission, des Angebots und der Kotierung der neuen Aktien nach Schweizer Recht.

Dienstag, 01. November 2022

PHOENIX Pharma Switzerland AG, eine Tochter der sich in Familienbesitz befindenden PHOENIX group, und das Familienunternehmen Voigt Holding AG haben sich deshalb entschlossen, ihre Tochtergesellschaften Amedis-UE AG respektive Voigt AG und Voigt Industrie Service AG in ein 50/50-Joint-Venture einzubringen. Homburger berät PHOENIX Pharma Schweiz bei der Transaktion.

Montag, 31. Oktober 2022

Die Gründer von Chojuu AG, ein digitales Gesundheits-Startup und Spin-off der ETH Zürich, tätig im Bereich der verhaltensbezogenen Gesundheitsintervention zur Verbesserung des Lebens, haben ihre Anteile an Virtusan AG verkauft. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin für die Gründer von Chojuu tätig.

Donnerstag, 27. Oktober 2022

Die AUDI AG („AUDI“) hat Sauber als strategischen Partner für ihr Formel-1-Projekt ausgewählt und plant, in diesem Zuge auch Anteile an der Sauber Group zu übernehmen. Der Schweizer Traditionsrennstall wird ab der Saison 2026 als AUDI-Werksteam in der Formel 1 starten. Wenger Plattner hat AUDI zu allen rechtlichen Aspekten hinsichtlich dieser Zusammenarbeit und dem Beteiligungserwerb beraten.

Mittwoch, 26. Oktober 2022

Wenger Vieli hat CONET Technologies, eine Portfoliogesellschaft von IK Partners, bei der Übernahme von emineo, einem Schweizer IT-Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen mit Fokus auf die Konzeption und Implementierung von Informatiklösungen und SAP-Dienstleistungen, in allen schweizerischen Rechtsfragen beraten und unterstützt. Mit dieser Transaktion stärken die beiden Softwareentwicklungsexperten und SAP Gold Partner ihre Marktposition in der DACH-Region. Renzenbrink & Partner war federführend bei allen deutschen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Transaktion tätig.

Mittwoch, 26. Oktober 2022

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet. Die Änderung sieht die Besteuerung von Flüssigkeiten vor, welche in elektronischen Zigaretten, sogenannten E-Zigaretten, konsumiert werden.

Montag, 24. Oktober 2022

Die Nefab Group AB hat die cargopack Gruppe,ein führendes Schweizer Unternehmen für Industrieverpackungen und Logistikdienstleistungen, übernommen, um ihre europäische Marktposition und ihr Engagement für die Einsparung von Ressourcen in Lieferketten weiter zu stärken. Pestalozzi hat Nefab in allen rechtlichen Aspekten der Transaktion beraten.

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Der Bundesrat will die Situation der Bauherrschaft und damit insbesondere der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern. Er schlägt vor, die Frist für die Mängelrüge zu verlängern. Zudem soll das Recht auf Nachbesserung in gewissen Fällen nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung des Obligationenrechts (OR) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Mittwoch, 19. Oktober 2022

Der Bundesrat hat auf Einladung der Rechtskommission des Nationalrates zu drei parlamentarischen Vorlagen im Mietrecht Stellung genommen. Dabei geht es um formelle Erleichterungen, um strengere Regeln bei der Untermiete sowie um eine beschleunigte Kündigung bei Eigenbedarf. Der Bundesrat stimmt den formellen Erleichterungen zu, wie er am 19. Oktober beschlossen hat. Er empfiehlt jedoch auf die Anpassung der Regeln bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einzutreten.