Pascal Richard wechselt als Partner von Baker McKenzie zu Pestalozzi und wird Mitglied der Gruppe Corporate / M&A in Zürich. Er verfügt über umfassende Erfahrung bei Unternehmenstransaktionen, einschliesslich Akquisitionen, Fusionen, Veräusserungen, Joint Ventures und Umstrukturierungen in verschiedenen Branchen mit besonderem Schwerpunkt auf den Finanzdienstleistungs-, Fintech- und Technologiesektoren.
Petra Hanselmann wechselt von Baker McKenzie zu Pestalozzi als Partnerin und Mitglied der Gruppe Corporate / M&A in Zürich. Sie berät Mandanten bei Fusionen und Übernahmen, Private-Equity-Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen, einschliesslich Restrukturierungen vor der Transaktion und Integrationen nach der Übernahme.
Niederer Kraft Frey hat die Kernkraftwerk Leibstadt AG bei der Platzierung einer Anleihe über CHF 200 Mio. (CHF 175 Mio. plus CHF 25 Mio. Aufstockung) mit einer Laufzeit von 5 Jahren beraten. Der Nettoerlös wird für allgemeine Unternehmens- und Finanzierungszwecke verwendet. Die Anleihe stiess auf grosses Interesse und bestätigte das Vertrauen des Schweizer Kapitalmarkts in die Substanz und Bonität der Kernkraftwerke Leibstadt.
Am 13. Juni 2022 gab The Riverside Company – ein weltweit agierender Private-Equity-Investor, der sich auf das Segment von kleineren mittelständischen Unternehmen konzentriert – die Übernahme der ACTANDO SA mit Sitz in Genf bekannt. Walder Wyss hat Riverside bei dieser Transaktion beraten.
Am 14. Juni gab die VectivBio Holding AG (Nasdaq: VECT), ein biopharmazeutisches Unternehmen in der klinischen Phase, das Pionierarbeit bei neuartigen Transformationsbehandlungen für schwere seltene Erkrankungen leistet, die Preisgestaltung für ein öffentliches Angebot von Stammaktien in den Vereinigten Staaten bekannt und erzielte einen Bruttoerlös von 30 Mio. USD. Darüber hinaus hat VectivBio einer gleichzeitigen Privatplatzierung von Stammaktien für einen Bruttoerlös von etwa 20 Mio. USD zugestimmt.
Die Stadt Zürich haftet gemäss Urteil des Bundesgerichts 4A_179/2021 vom 20. Mai 2022 nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Er war an einer Tramhaltestelle gestanden – den Blick auf sein Mobiltelefon gerichtet – als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt Zürich von ihrer eisenbahnrechtlichen Haftpflicht entlastet.
Wenger Vieli hat die Swiss Startup Group bei der Erlangung der FINMA-Bewilligung für ihre Tochtergesellschaft Serpentine Ventures AG als Verwalterin von Kollektivvermögen beraten.
Um die Verkehrssituation in Agglomerationen und Städten zu verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abzustimmen, unterstützt der Bund seit knapp 15 Jahren die Agglomerationsprogramme von Kantonen, Städten und Gemeinden. Für die 4. Generation schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Programme mit rund 1,3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öV. Weiter soll in Verkehrsdrehscheiben investiert werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu vereinfachen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Vernehmlassung eröffnet.
Die französische Gruppe ONET gibt die Übernahme aller Handelsaktivitäten im Facility Management in der Schweiz durch die Honegger AG bekannt. Diese Entscheidung hat die ONET-Gruppe nach über 50 Jahren Präsenz in der Schweiz getroffen. Die ONET-Gruppe widmete der Auswahl des Partners besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um die Kontinuität der Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und ihren Mitarbeitern zu den besten Bedingungen zu gewährleisten. Walder Wyss hat die ONET Gruppe bei dieser Transaktion beraten.
Niederer Kraft Frey, Tavernier Tschanz und ein Team von Partnern von Python schliessen sich zusammen
Die Zürcher Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey schliesst sich ab 2023 mit der Genfer Kanzlei Tavernier Tschanz sowie einem Team von Python zusammen. Niederer Kraft Frey will seine Präsenz in Zürich und Genf weiter ausbauen. Insgesamt wird die neue Kanzlei dann 48 Partnerinnen und Partner, 140 Anwältinnen und Anwälte sowie 220 Mitarbeitende umfassen. Selbstverständlich wird LAWSTYLE weiter und vertieft über diesen Kanzleizusammenschluss berichten.
Das heimliche und vereinbarungswidrige Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, auch Stealthing genannt, kann unter dem geltenden Schweizer Strafrecht nicht als Schändung bestraft werden. Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_265/2020 vom 11. Mai 2022 sowie im Urteil 6B_34/2020 vom 11. Mai 2020 in diesem Punkt zwei Entscheide aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Ergänzend wird zu prüfen sein, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt. Nicht zu prüfen hatte das Bundesgericht die beiden Fälle unter dem Aspekt einer Krankheitsübertragung. Das Bundesgericht definierte den Begriff des Stealthing wie folgt: "Stealthing charakterisiert sich durch die irrtümliche Annahme der getäuschten Person, der Geschlechtsverkehr verlaufe (weiterhin) geschützt."



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