Vorzeitiges Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung von GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy
Das Bundesgericht weist im Urteil 9C_290/2024 vom 3. Oktober 2024 die Beschwerde "einer Nationalrätin" im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung ab. Es erinnert daran, dass die Mutterschaftsentschädigung bei einer Wiederaufnahme der Arbeit durch die Mutter während der 14-wöchigen Anspruchsdauer nur dann weiter bezogen werden kann, wenn es sich um eine marginale Nebentätigkeit mit einem jährlichen Maximallohn von 2'300 Franken handelt. Das ist hier nicht der Fall. Es erstaunt etwas, dass der Name der Nationalrätin vom Bundesgericht nicht publiziert wird, weder in der Medienmitteilung noch im Urteil. Es dürfte doch ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestehen bei Parlamentariern, welche Geld vom Volk wollen. Gemäss Blick handelt es sich um die GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Mit Nichtwissen waren auch die Anwaltsrechnungen von Starsozialversicherungsanwalt Dr. Ueli Kieser nicht von unerheblicher Höhe.



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