3. Neujahrestagung Arbeitsrecht x Widder Hotel 2025

Starten Sie in das neue Arbeitsrechtsjahr 2025 mit viel aktuellem Know-how und den hochinteressanten Themen «Interne Untersuchungen – aus dem Blickwinkel der Anwaltskanzlei und der Rechtsabteilung», «Arbeitsrecht im Fussball», «Jahresrückblick Rechtsprechung Arbeitsrecht 2024», «Key Persons in M&A und Acqui-Hires» sowie «Personalverleih». Sieben renommierte Referentinnen und Referenten präsentieren im bewährten Format der «Neujahrestagung» im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert wichtige und aktuelle arbeitsrechtliche Themen.

 

Datum: Dienstag, den 21. Januar 2025

 

Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich

 

Dauer: 14:30 Uhr bis ca. 19:55 Uhr

 

Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).

 

Programm

 

Ab 14:25 Uhr

Eintreffen

 

14:30 Uhr

Begrüssung und Tagungseinführung

 

14:35 Uhr

Interne Untersuchungen – aus dem Blickwinkel der Anwaltskanzlei und der Rechtsabteilung (Dauer: 50 Minuten)

RA lic. iur. Sharon Spring (Head Employment Law Zurich Insurance Company Ltd) und Dr. Irène Suter-Sieber (Partnerin Walder Wyss)

Interne Untersuchungen haben eine grosse und immer weiter zunehmende Bedeutung im Arbeitsrecht und werfen viele Fragen auf: Weshalb, wann und wie ist zu untersuchen? Und vor allem, wie geht man mit dem Untersuchungsergebnis um? 2024 sind zwei zentrale neue Bundesgerichtsurteile zu diesen Themen ergangen. Die Auswirkungen dieser Urteile auf die Untersuchungspraxis der Unternehmen selbst wie auch der Anwaltskanzleien sowie auch weitere Neuerungen im Untersuchungsrecht durch die Referentinnen erörtert.

 

15:25 Uhr

Arbeitsrecht im Fussball (Dauer: 50 Minuten)

Dr. Vitus Derungs (Rechtsanwalt mit Fokus Sportrecht)

Das Referat von Dr. Vitus Derungs wirft einen arbeitsrechtlichen Blick hinter die Kulissen des funkelnden Fussballgeschäfts. Denn Spieler und Trainer im Profifussball – häufig Stars des öffentlichen Lebens – sind rechtlich betrachtet auch nur Arbeitnehmende ihrer Klubs. Arbeitsrechtlich gibt es jedoch einige Besonderheiten, die im Fussball gegenüber anderen Branchen vermehrt auftreten – beispielsweise befristete Verträge – oder sogar einzigartig sind, namentlich substanzielle Eingriffe in staatliches Arbeitsrecht durch Vorschriften und Streitbeilegungsmechanismen der FIFA.

 

16:15 Uhr

Jahresrückblick Rechtsprechung 2024 Arbeitsrecht (Dauer: 50 Minuten)

Nicolas Facincani (Partner Voillat Facincani Sutter + Partner)

Das Jahr 2024 hat im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Urteilen und Entscheiden gebracht, auch auf unteren Instanzen. Das Referat von Nicolas Facincani wird auch dieses Mal nach dem Jahresende den wohl allerersten arbeitsrechtlichen Jahresrückblick 2024 enthalten und setzt dabei den Schwerpunkt auf die für die anwaltliche Praxis relevantesten Entwicklungen in der Rechtsprechung.

 

17:05 bis 17:25 Uhr

Kaffeepause

 

17:25 Uhr

Key Persons in M&A und Acqui-Hires (Dauer: 50 Minuten)

Dr. Frank Gerhard (Partner Homburger) und Jeremy Reichlin (Associate Homburger)

Die Referenten Dr. Frank Gerhard und Jeremy Reichlin beleuchten zwei hochaktuelle Themen im Bereich der Key-Persons in M&A-Transaktionen. Zunächst kann der Unternehmenswert massgeblich von einer «Key Person» abhängen. Beispiele hierfür sind internationale Persönlichkeiten wie Elon Musk (Tesla) oder Brian Nicoll (Chipotle/Starbucks). Zudem ist die M&A-Transaktionsform des «Acqui-Hires» auf dem Vormarsch, bei welcher der Schwerpunkt des Käufers auf der Verpflichtung und langfristigen Bindung von Schlüsselpersonen liegt. Beide Themen sind mit arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Herausforderungen verbunden, die im Vortrag aufgezeigt und diskutiert werden.

 

18:15 Uhr

Personalverleih (Dauer: 50 Minuten)

Marc Ph. Prinz (Partner VISCHER)

Kein Headcount zur Verfügung trotz Personalnot – wieso nicht einfach einen Mitarbeitenden ausleihen? Personalverleih ist in der Schweiz sehr stark reguliert. Im «Bermuda-Dreieck» zwischen Verleiherin, Arbeitnehmenden und Einsatzbetrieb lauern zahlreiche Fallstricke. Das Referat von Marc Ph. Prinz gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und teilt Praxiserfahrungen.

 

19:05 bis ca. 19:55 Uhr

Apèro Riche

Feines Essen aus der Widder-Küche, vom berühmten AuGust-Fleischkäse bis zu vegetarischen und veganen Speisen, natürlich mit Weinbegleitung.

 

 

Anmeldung für 3. Neujahrstagung Arbeitsrecht x Widder Hotel

 

Teilnahmegebühr: 360.– (Early Bird Preis II befristet bis zum 30. November 2024, gemäss Datum Eingang Anmeldung: CHF 340.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)

Vorname, Name:

Unternehmen/Kanzlei:

Strasse, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon (direkt):

E-Mail:

[  ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 31. Dezember 2024 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Anmeldung per

E-Mail: mail@lawstyle.ch

Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich

Telefon: 043 497 86 01

 

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