Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat ein Enforcementverfahren gegen insgesamt zehn miteinander verflochtene Gesellschaften sowie zwei natürliche Personen eröffnet. Es besteht der dringende Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben. Die FINMA hat einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt und Massnahmen ergriffen, um bedrohte Anlegerinteressen zu schützen.
LALIVE ist sehr stolz darauf, bekannt zu geben, dass der langjährige Partner Alexander Troller nach fast drei Jahrzehnten im Unternehmen zum ersten General Counsel von Rolex ernannt wurde. Alexander verlässt LALIVE mit dem grössten Dank für seinen Beitrag und den besten Wünschen der Kanzlei. Er wird seine neue Position bei Rolex im neuen Jahr mit Sitz in Genf antreten.
Das Bundesgericht weist im Urteil 5A_520/2023 vom 13. September 2024 die Beschwerde eines Sammlers gegen das Urteil des Genfer Kantonsgerichts ab, mit dem Yoko Ono als Eigentümerin der Uhr bestätigt wurde, die sie John Lennon 1980 zwei Monate vor seiner Ermordung geschenkt hat. Der Sammler hatte die Uhr 2014 zur Schätzung bei einem Auktionshaus in Genf ein gereicht und seinerseits Eigentümerschaft an der Uhr geltend gemacht.
Starten Sie in das neue Jahr 2025 mit viel aktuellem Know-how zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Unsere Referierenden präsentieren im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert und aktuell wichtige strafrechtliche Themen, von KI, über das Bundesstrafgericht und Wirtschaftsstrafrecht bis zu Tötungsdelikten und Gewaltkriminalität sowie einem Rückblick auf die strafrechtlichen Urteile des Bundesgerichts 2024.
Schellenberg Wittmer freut sich, Pascal Hubli als neuen Managing Partner der Kanzlei bekannt zu geben. Er tritt die Nachfolge von Philippe Bärtsch an, dessen Amtszeit nach drei Perioden im Management Committee und fünf Jahren als Managing Partner endet.
Krankenkassen dürfen gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 9C_340/2024 vom 4. Oktober 2024 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Erstanlaufstelle ("Gatekeeper") einsetzen, wenn die versicherte Person unkoordiniert ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die sich gestützt auf gutachterliche Abklärungen insgesamt als unwirksame und unzweckmässige – und damit auch unwirtschaftliche – Behandlung erweisen. Die Einsetzung eines «Gatekeepers» ist in diesem Fall mit dem Grundsatz der freien Arztwahl und dem System der Pflichtleistungen vereinbar.
MLL Legal berät das Käuferkonsortium um Lang & Schwander beim Kauf des Hotels Engadinerhof in Pontresina, Schweiz. Das Hotel Engadinerhof ist ein Hotel mit über 90 Zimmern im Schweizer Engadin, das aus der Belle Epoque stammt und ursprünglich 1905 eröffnet wurde. Lang & Schwander ist ein Innenausstattungsunternehmen für Hotels, das sich auf massgeschneiderte Einrichtungslösungen (FF&E) und Auftragsfertigung spezialisiert hat.
CMS hat die Mungo Holding AG umfassend beim Verkauf der Mungo Befestigungstechnik AG an eine Investoren-Gruppe mit internationalem Branchen-Know-how beraten. Mungo Befestigungstechnik AG mit Sitz in Strengelbach ist ein renommierter und weltweit tätiger Anbieter von Befestigungstechnik für die Bauindustrie. Das Unternehmen wurde 2018 von durch die Finatem Beteiligungsgesellschaft beratenen Fonds erworben.
Die Georg Fischer AG (GF), ein an der SIX Swiss Exchange kotiertes Schweizer Industrieunternehmen (Ticker: GF), hat heute eine Vereinbarung zur Veräusserung der Division GF Machining Solutions an die United Grinding Group, einen weltweit führenden Anbieter von Schleiftechnologie mit Sitz in der Schweiz, unterzeichnet. Der Wert der Transaktion liegt in der Grössenordnung von CHF 630 bis CHF 650 Millionen. Der Vollzug wird in der ersten Hälfte des Jahres 2025 erwartet, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kartell- und anderer Behörden. Niederer Kraft Frey berät GF als Lead Counsel im Zusammenhang mit der Veräusserung und der damit verbundenen Ausgliederung.
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen, was aber zahlreichen Beschränkungen unterliegt. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Carmen Spichiger ist als Senior Associate im Corporate/M&A Team von Walder Wyss tätig. Sie hat vor kurzer Zeit ihren LL.M. in Global Business Law an der Columbia University in New York, einem neuen berufsbegleitenden Programm, in New York abgeschlossen. Unsere Podcast Moderatorin Robin A. Brunner unterhält sich mit Carmen Spichiger über ihren LL.M. in New York und Vieles mehr.



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