Datum: Mittwoch, den 22. Januar 2025
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 15:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Diese Fachveranstaltung vergibt 5 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 15:00 Uhr
Eintreffen
15:05 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung
«KI-Systeme in der Geldwäschereiprävention – Chancen und (strafrechtliche) Risiken» (45 Minuten)
Lea Bachmann, MLaw, Doktorandin an der juristischen Fakultät der Universität Basel, gefördert durch den Schweizerischen Nationalfonds
Seit der Lancierung von Chat-GPT sind KI-Systeme in aller Munde. KI-Systeme können aber nicht nur codieren oder Texte schreiben, sondern sind auch für diverse Prozesse in Unternehmen vielfältig einsetzbar und versprechen, bestimmte Aufgaben besser und effizienter zu erledigen, als dies bisher von Menschen getan wurde. Dies gilt insbesondere im Bereich der Geldwäschereiprävention: Gegenüber bisher eingesetzten regelbasierten Systemen versprechen KI-Systeme signifikante Verbesserungen bei der Erkennung verdächtiger Transaktionen und einen markanten Effizienzgewinn. KI-Systeme bringen aber nicht nur Vorteile mit sich, sondern bergen auch Risiken, die das Strafrecht resp. die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit vor neue Herausforderungen stellen.
15:50 Uhr
Bundesstrafgericht (Dauer: 45 Minuten)
Einblick in die Tätigkeit der Berufungskammer des Bundesstrafgericht und bisherige Praxiserfahrungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102 StGB)
lic. iur. Andrea Blum, Bundesstrafrichterin, Vizepräsidentin der Berufungskammer
Andrea Blum hat den Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts seit der ersten Stunde ihrer Tätigkeit in leitender Funktion mitgeprägt und seither Verfahren in allen drei Amtssprachen präsidiert. Sie wird einen Einblick in die praktische Tätigkeit der Berufungskammer vermitteln. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die bisherigen Praxiserfahrungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102 StGB) gelegt. Anhand von praktischen Beispielen wird aufgezeigt, welche Fragen und Herausforderungen sich sowohl für die Prozessparteien als auch das Gericht im Zusammenhang mit dieser noch relativ jungen Strafnorm stellen.
16:35 bis 16:50 Uhr
Kaffeepause
16:50 Uhr
Die Strafbestimmungen des Datenschutzrechts sowie Hinweis auf schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse (Dauer: 45 Minuten)
Reto Ferrari-Visca, Dr. iur., Rechtsanwalt bei Homburger, CAS in Finanzmarktrecht, Dozent HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich
Mit der Revision des Datenschutzgesetzes, die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Strafbestimmungen deutlich ausgebaut und verschärft. Bei vorsätzlicher Verletzung der datenschutzrechtlichen Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie der beruflichen Schweigepflicht und bestimmter datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten drohen Bussen bis zu CHF 250’000. Der Referent Reto Ferrari-Visca wird aufzeigen, (1) welche Handlungen konkret strafbar sind, (2) wer sich bei der Bearbeitung von Personendaten strafbar machen kann und (3) welche Massnahmen Unternehmen ergreifen können, um die Strafbarkeitsrisiken für ihre Organe, Mitarbeitenden und Beauftragten zu steuern und zu begrenzen. Abschliessend erfolgt ein kurzer Hinweis auf die ab 1. Januar 2025 geltenden verschärften Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse.
17:35 Uhr
Tötungsdelikte und schwere Gewaltkriminalität im Kanton Zürich (Dauer: 45 Minuten)
Dr. Markus Oertle, Strafverteidiger (Landmann Rechtsanwälte AG), ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich
Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Staatsanwaltschaft I, Gewaltdelikte, des Kantons Zürich hat der Referierende als deren damaliger Leiter einen Rückblick auf alle während diesem Zeitraum im Kanton Zürich verübten Morddelikte erarbeitet. In der Zwischenzeit hat der Referierende einen sogenannten «Seitenwechsel» von der Staatsanwaltschaft in die Advokatur vorgenommen und wird – nicht mehr aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, sondern nunmehr der Strafverteidigung – einige Gemeinsamkeiten und Besonderheiten beim Mordtatbestand anhand von Beispielen aus diesen Delikten aufzeigen. Ergänzt werden diese mit besonderen Tötungsdelikten, welche gerade nicht als Mord qualifiziert worden waren und einem Blick zurück auf einzelne Aspekte in der Entwicklung der Behandlung der schweren Gewaltkriminalität im laufenden neuen Jahrtausend.
18:10 Uhr
Ausgesuchte Urteile des Bundesgerichts 2024 (Dauer: 45 Minuten)
Boris Etter, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M., LL.M., Fachanwalt SAV Strafrecht und Markus Trottmann, lic.iur., Advokat, Fachanwalt SAV Strafrecht
Ein Querschnitt des Jahres 2024 durch die fast täglich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheide. Mit Hinweisen auf gehäuft festgestellte Fehler der Beschwerdeführenden, Vorstellung und Diskussion spannender Entscheide mit teilweise überraschenden Ergebnissen. Darunter sind auch eigentliche Trouvaillen zu finden – oft sind das nicht die amtl. publ. Urteile.
18:55 Uhr bis ca. 19:55 Uhr
Apèro Riche
Feines Essen aus der Widder-Küche, vom berühmten AuGust-Fleischkäse bis zu vegetarischen und veganen Speisen, natürlich mit Weinbegleitung.
Anmeldung für Neujahrstagung Strafrecht x Widder Hotel
Teilnahmegebühr: CHF 360.– (Early Bird Preis bei erfolgter Anmeldung bis zum 30. November 2024: CHF 320.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon (direkt):
E-Mail:
[ ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 5 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 31. Dezember 2024 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anmeldung per
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01