Am 23. September 2024 im Widder Hotel die Premiere des neuen Formats von LAWSTYLE® EDUCATION statt. Dr. Kenad Melunović Marini, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht präsentierte das Thema «Prozessieren vor Bundesgericht». Nach dem ersten Teil mit theoretischen Ausführungen und Praxistipps konnten im Workshop die zahlreich erschienenen Teilnehmenden selber an Urteilen des Bundesgerichts arbeiten. Die nächste Durchführung dieser Fortbildung mit beschränkter Teilnehmendenzahl folgt im Jahr 2025.
Das ist die erste Folge vom neuen LAWSTYLE® YOUNG Podcast. Das VISCHER Summer Trainee Programm 2024 startete am 15. Juli 2024 und dauert acht Wochen. Die vier Summer Trainees erhalten dabei einen fundierten Einblick in das anwaltliche Berufsleben, jeweils unterstützt durch eine «Gotte» oder einen «Götti». Neben der praktischen Arbeit an Mandaten aus verschiedenen Fachgebieten nehmen sie an «Case Study Lunches» und zahlreichen anderen fachlichen und sozialen Veranstaltungen teil. Wir sprechen im von Robin A. Brunner moderierten Podcast mit Rona Lengen und Noah Casot über ihre Erfahrungen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt. Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Er tritt auf den 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 gilt.
Baker McKenzie berät die Privatbank IHAG Zürich AG (PB IHAG) beim Verkauf ihres Kundengeschäfts an die Bank Vontobel AG im Rahmen eines Asset Deals. Vontobel erwirbt das Geschäft der PB IHAG und unterstützt damit ihr strategisches Ziel, ihre Präsenz in ihren Fokusmärkten auszubauen. Die Transaktion wird aus dem bestehenden Kapital von Vontobel finanziert. Vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen wird die Transaktion voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2025 abgeschlossen.
HAYA Therapeutics AG, ein Schweizer Biotechnologieunternehmen, das Pionierarbeit auf dem Gebiet der präzisen RNA-gesteuerten regulatorischen Genom-Targeting-Therapien leistet, gab eine mehrjährige Vereinbarung mit Eli Lilly and Company bekannt, um die fortschrittliche RNA-gesteuerte regulatorische Genom-Plattform von HAYA zur Unterstützung der präklinischen Arzneimittelforschung bei Adipositas und verwandten Stoffwechselkrankheiten einzusetzen. Die Partner werden mehrere vom regulatorischen Genom abgeleitete RNA-basierte Zielmoleküle für die Behandlung dieser chronischen Erkrankungen identifizieren. VISCHER beriet HAYA Therapeutics AG in Bezug auf die schweizerischen rechtlichen Aspekte dieser Transaktion. Cooley war bei dieser Transaktion als Lead Counsel tätig.
Wasserman, ein weltweit tätiges Sport-, Musik- und Unterhaltungsunternehmen, hat die International Football Management (IFM) übernommen. IFM berät Fussballer, Vereine und Verbände seit mehr als 20 Jahren und ist führend bei der Spielervertretung in der Schweiz. Walder Wyss hat die Verkäufer bei dieser Transaktion beraten.
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
Im Urteil 2C_336/2023 vom 25. Juli 2024 aus dem Kanton Glarus befasste sich das Bundesgericht mit einem eidg. dipl. Zahnarzt, der während 10 Jahren keine Fortbildungen absolvierte und zur Nachholung von Fortbildungen verpflichtet wurde sowie eine Zeit lang ohne gültige Haftpflichtversicherung praktizierte. Es dürfte sich um das «Zahnarzturteil des Jahres» handeln. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Die in Art. 40 MedBG verankerten Berufspflichten sind im Lichte der Standesregeln der Berufsorganisationen auszulegen. Die Pflicht zur Fortbildung wird im MedBG lediglich als Grundsatz festgelegt […]. Die Standesregeln können - wie im Bereich der Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte - die Berufspflichten von Personen, die einen Medizinalberuf ausüben, präzisieren. Sie dürfen jedoch die in Art. 40 MedBG abschliessend aufgezählten Pflichten nicht ergänzen […]. Die Regelungen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) dürfen zur Präzisierung der Fortbildungspflicht von Art. 40 lit. b MedBG herangezogen werden, da sie die Behandlungsqualität gewährleisten und damit einem öffentlichen Interesse dienen […]» (E.5.1). «Gemäss Art. 37 MedBG kann der Kanton vorsehen, dass die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Auflagen verbunden wird, soweit dies für die Sicherung einer qualitativ hochstehenden und zuverlässigen medizinischen Versorgung erforderlich ist […]. Bei der Anordnung, 100 Fortbildungsstunden nachzuholen, handelt es sich um eine solche Auflage, indem die Gültigkeit der Bewilligung des Beschwerdeführers an die Erfüllung dieser Auflage geknüpft wird. Nachdem der Beschwerdeführer während fast 10 Jahren keinerlei Fortbildungen besucht hat, ist eine solche Auflage ohne Weiteres erforderlich, um die Qualität der medizinischen Versorgung durch den Beschwerdeführer sicherzustellen. Die Anordnung stützt sich somit auf eine genügende gesetzliche Grundlage, wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat […].» (E.6.1).
Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung sind die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (im Rahmen einer Überprüfung des Anfangsmietzinses). Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, solange dieser 2 Prozent oder weniger beträgt. Gemäss Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 des Bundesgerichts ist auf dieser Basis ein monatlicher Mietzins von 1'117 Franken für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf nicht missbräuchlich.
Am 19. August 2024 gab die Genedata AG bekannt, dass sie von der Danaher Corporation (NYSE: DHR), einem weltweit führenden Life-Science- und Diagnostik-Innovator, übernommen wurde. Genedata wurde 1997 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz. Das Unternehmen ist führend bei der Umwandlung von Daten in Informationen für die Life-Science-Branche. Das Unternehmen liefert skalierbare und offene Lösungen, die die Produktivität in der Forschung und Entwicklung steigern, und bedient weltweit führende biopharmazeutische Unternehmen und innovative Biotechnologieorganisationen. Homburger hat Danaher bei dieser Transaktion beraten.
Buis Bürgi hat Luca Angstmann per 1. Juli 2024 als neuen Partner in die Kanzlei aufgenommen. Herzliche Gratulation!



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