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Mittwoch, 08. April 2020

Medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialen spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Coronavirus. Da diese in der Schweiz nicht in genügenden Mengen produziert werden, soll die Versorgungslage in der Schweiz verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb am 8. April 2020 beschlossen, durch die Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter vom 8. Mai 2020 Zölledie Zölle auf Einfuhren von wichtigen medizinischen Gütern vorübergehend auszusetzen. Medizinische Versorgungsgüter sollen damit möglichst einfach und kostengünstig eingeführt werden können.

Dienstag, 07. April 2020

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Beteiligung an SBB Cargo durch Planzer und Camion-Transport vertieft geprüft. Der Zusammenschluss führt nicht zu einer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs. Deshalb lässt die WEKO den Zusammenschluss zu. Planzer und Camion-Transport wollen sich über ihre gemeinsame Tochtergesellschaft Swiss Combi zu 35 Prozent an SBB Cargo beteiligen. An Swiss Combi sind zudem auch Galliker und Bertschi zu je 10 Prozent beteiligt. Mit dem Zusammenschluss wollen Planzer und Camion-Transport ihre Logistikkenntnisse zur Optimierung bestehender und zur Entwicklung neuer Produkte in SBB Cargo einbringen. Damit beabsichtigen die SBB und die Logistikunternehmen, die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von SBB Cargo zu verbessern. Walder Wyss hat die Parteien bei diesem Zusammenschlussverfahren beraten und vor der WEKO vertreten.

Mittwoch, 25. März 2020

Bereits in der vergangenen Woche hat der Bundesrat Beschränkungen für die Einreise auf dem Landweg und für den Luftreiseverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien und alle Nicht-Schengen-Staaten beschlossen. Seit Mitternacht werden die verschärften Einreisevoraussetzungen auch gegenüber Flügen aus sämtlichen verbleibenden Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein angewendet. Die…

Mittwoch, 25. März 2020

Am Montag haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2019 veröffentlicht. Beim Bundesgericht gingen erneut fast so viele Beschwerden ein wie zwei Jahre zuvor, als ein absoluter Höchststand erreicht wurde. Die Zahl der erledigten Verfahren blieb nur leicht unter dem Rekordwert des Vorjahres. Das Geschäftsaufkommen der Strafkammer des Bundesstrafgerichts ist hoch geblieben; in der Beschwerdekammer sind die Eingänge auf einen deutlichen neuen Höchststand angestiegen. Zu Beginn des Berichtsjahres nahm die neue Berufungskammer ihre operative Tätigkeit auf. Die Zahl der neu eingereichten Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht war wiederum hoch. Die Pendenzen konnten weiter abgebaut und die durchschnittliche Verfahrensdauer gesenkt werden. Beim Bundespatentgericht hat sich die Zahl der Eingänge leicht verringert. Da gleichzeitig eine rekordhohe Zahl an Verfahren erledigt wurde, haben sich die Pendenzen fast halbiert.

Mittwoch, 25. März 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst ausdrücklich das heute vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket des Bundes. Dieses sieht eine rasche und unbürokratische Versorgung der Realwirtschaft mit Liquidität via die Banken vor. Um die bestehende Robustheit der Schweizer Finanzinstitute beizubehalten, ruft die FINMA diese zu einer umsichtigen Ausschüttungspolitik auf. Schliesslich gewährt die FINMA den Banken eine temporäre Ausnahme bei der Berechnung der Leverage Ratio.

Donnerstag, 19. März 2020

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat am Dienstag beschlossen, den Betrieb an seinen Standorten in Lausanne und Luzern zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus mit einem reduzierten Mitarbeiterstab auf prioritäre Aufgaben auszurichten. Die Massnahmen ergänzen die bisher ergriffenen und gelten vorerst bis zum 19.

Donnerstag, 19. März 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt vor dem Hintergrund der Corona-Krise fest, dass die Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastruktur operationell sehr gut funktionieren. Die Institute sind auch für strenge Stressszenarien gut gewappnet. Die FINMA macht einige aktuelle Hinweise zu ihrer Aufsichtstätigkeit. Die FINMA stellt fest: Die Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastruktur funktionieren operationell sehr gut. Die Unternehmen rollen ein wirksames Business Continuity Management (BCM) aus, also bereits im Voraus geplante Massnahmen, dank derer die Institute auch in Ausnahmesituationen ihren Betrieb aufrechterhalten können. Die Dienstleistungen der Finanzinstitute stehen daher dank digitaler Arbeitsmethoden unterbruchsfrei zur Verfügung. Zahlungsdienstleistungen gehören zur Grundversorgung der Schweiz. Auch wenn nicht alle Filialen geöffnet bleiben werden, bleiben Bankdienstleistungen für das Publikum gewährleistet.

Mittwoch, 18. März 2020

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen. Der Bundesrat wird eine entsprechende Verordnung beschliessen. Ausserdem empfiehlt er den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.

Mittwoch, 18. März 2020

Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren.

Montag, 16. März 2020

Ab sofort werden am Obergericht Zürich, wie das Gericht soeben mitteilt, nur noch dringliche Verfahren verhandelt, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub oder keine Verzögerung dulden. Diese Massnahme gilt einstweilen bis am 31. März 2020. Die Bezirksgerichte werden aufgefordert, dies ebenfalls umzusetzen. Für dringliche Verhandlungen gelten verschiedene Einschränkungen. Der persönliche Kontakt im Rahmen der Justizverwaltung wird eingeschränkt. Anwaltsprüfungen, für die bereits ein Termin festgelegt wurde, finden nach Möglichkeit statt.