Dienstag, 23. Juni 2020

Das Bundesgericht entschied im Urteil 2C_488/2018 vom 12. März 2020, dass der SMS-Dienst der Swisscom, welcher die Möglichkeit bietet, den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV mit der nächsten Rechnung zu bezahlen, unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes (GwG) fällt.

Dienstag, 23. Juni 2020

Am 17. Juni 2020 gab die Credit Suisse (Schweiz) AG eine Obligationenanleihe von insgesamt CHF 600 Mio. heraus. Die Obligationenanleihe, welche aus zwei Serien besteht, einer von CHF 200 Mio. und einer von CHF 400 Mio. wird im Juni 2028 fällig. Die Kotierung findet an der SIX Swiss Exchange statt. Homburger beriet die Credit Suisse (Schweiz) AG bei dieser Transaktion in allen Aspekten des Schweizer Rechts.

Sonntag, 21. Juni 2020

Die Sunrise Communications AG hat die Wilmaa Holding AG und sämtliche ihrer Tochtergesellschaften übernommen. Wilmaa ist ein Pionier im Web-TB und bietet digitales (Over-the -Top, OTT) Fernsehen auf dem Smartphone, Tablets, PCs, bis hin zu grossen Fernsehern zuhause. Walder Wyss hat die Verkäufer beraten, unter der Führung durch Partner Alex Nikitine.

Sonntag, 21. Juni 2020

An der ordentlichen Generalversammlung der Valora Holding AG in Basel wurde dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung das Vertrauen ausgesprochen. Die Generalversammlung fand gestützt auf Art. 6b der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrats (COVID-19-Verordnung 2) ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Sie konnten ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Dieser vertrat an der Generalversammlung 2‘011‘610 Stimmen der Valora Holding AG. Dazu kam es auch zu Neuwahlen in den Verwaltungsrat. Neu in den VR gewählt wurde Dr. Karin Schwab, die ihr Karriere als Rechtsanwältin bei Homburger begann und heute Vice President und stellvertretende Leiterin der globalen Rechtsabteilung von eBay Inc. ist.

Sonntag, 21. Juni 2020

Kürzlich hat die Universität Zürich eine Professur für Legal Tech ausgeschrieben, und zwar auf Beginn des Frühjahrssemesters 2021 (per 1. Februar 2021) oder nach Vereinbarung. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hervorragendem rechtswissenschaftlichem Leistungsausweis und ausgezeichneten Kenntnissen in Informationstechnologie, die sich in ihrer Forschung vertieft mit den Auswirkungen digitaler Technologien auf das Recht befasst. Der Nachweis der Qualifikation ist durch eine herausragende Dissertation, eine abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Habilitationsschrift (bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung) und durch weitere Publikationen zu erbringen. Der Lehrstuhl Legal Tech soll je nach Qualifikationsstand der zu berufenden Persönlichkeit als ordentliche oder ausserordentliche Professur besetzt werden. Eine vorübergehende Ausgestaltung als Assistenzprofessur mit tenure track ist möglich, sofern die Habilitationsschrift, die sich mit Fragen an der Schnittstelle von Recht und Digitalisierung befassen sollte, weit fortgeschritten ist. Bewerbungen sind bis zum 6. September 2020 einzureichen.

Freitag, 19. Juni 2020

Im Bereich Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuer hat sich die geltende Rechtsordnung bewährt. Eem Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain, hat der Bundesrat entnommen, , dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht braucht. Das geltende Mehrwertsteuerrecht erfasst auch Sachverhalte, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) und Blockchain basieren. Deshalb besteht derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die neuen Instrumente steuerlich speziell zu erfassen.

Freitag, 19. Juni 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Dies insbesondere auch deshalb, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen gemeldet haben. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um, insbesondere hinsichtlich der Betrugsverhinderung.

Freitag, 19. Juni 2020

Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Die Expert Guides der Legal Media Group haben ihre Liste für Rising Stars 2020 veröffentlicht. Insgesamt fünf Anwälte von Niederer Kraft Frey wurden als Rising Stars anerkannt: Christine Hohl in der Kategorie Kapitalmärkte, Janine Reudt-Demont in der Kategorie Biowissenschaften, Deirdre Ní Annracháin und Andrea Giger in der Kategorie Corporate/M&A/Private Equity sowie Adrian Koller in der Kategorie Banken und Finanzen.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Am 17. Juni 2020 – mitten in der Black Live Matters Bewegung – schaltet 20min.ch eine Story mit der Überschrift „Schweizer Konzern fragt Bewerber, ob sie schwarz sind“ und deckt darin auf, dass das Online-Bewerbungsformular für eine Stelle beim Schweizer Konzern Alcon fragen nach Herkunft und Hautfarbe beinhaltet. So wird unter anderem gefragt „Are you Hispanic or Latino?“, „How would you best describe your race?“ (Antwortmöglichkeiten: Asian, Black or African American, Native American, Native Hawaiian or other Pacific Islander, White) oder „Are you Two or More Races“, wobei den Be-werbern jeweils auch die Antwort „I prefer not to identify“ zum Ankreuzen zur Verfügung steht. Laut Alcon-Sprecher sei die Bewerbung für eine Stelle in den USA eingegangen. Die Erhebung der Daten erfolge zur Weiterleitung an die US-Kommission für Chancengleichheit (EEOC). Die Beantwortung der Fragen sei optional. Man setze sich für Diversität ein und diskriminiere Menschen nicht aufgrund von Faktoren wie Hautfarbe oder Herkunft. Das Missbrauchspotential solcher Datenerhebungen im Bewerbungsprozess sticht ins Auge. Der Leser fragt sich umgehend, ist ein solches Vorgehen im Bewerbungsprozess in der Schweiz erlaubt? Wie sieht es um den Diskriminierungsschutz im Anstellungsverfahren in der Schweiz aus?