Politik
Montag, 25. Februar 2019

Mit dem heute unterzeichneten Abkommen behalten Schweizerinnen und Schweizer und britische Staatsangehörige auch nach dem Brexit ihre Rechte, welche sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) erworben haben. Es handelt sich um Personen, die sich im Rahmen des FZA jeweils im anderen Land aufhalten. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit.