Mit dem heute unterzeichneten Abkommen behalten Schweizerinnen und Schweizer und britische Staatsangehörige auch nach dem Brexit ihre Rechte, welche sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) erworben haben. Es handelt sich um Personen, die sich im Rahmen des FZA jeweils im anderen Land aufhalten. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Auch bereits angefangene Dienstleistungserbringungen zwischen der Schweiz und dem UK können dank diesem Abkommen zu Ende geführt werden. Nebst dem Aufenthaltsrecht regelt das Abkommen auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Der Bundesrat hat das Abkommen am 19. Dezember 2018 genehmigt.
Das Abkommen tritt zum Zeitpunkt in Kraft, indem das FZA zwischen der Schweiz und dem UK nicht mehr anwendbar ist. Dies ist nach dem Ende der zwischen der EU und dem UK vereinbarten Übergangsperiode der Fall (voraussichtlich am 1. Januar 2021). Damit die Übergangsperiode zu Stande kommt, müssen die EU und das UK das Austrittsabkommen ratifizieren. Sollte eine Ratifikation des Austrittsabkommens ausbleiben, ist das heute unterzeichnete Abkommen ab dem Tag nach dem EU-Austritt des UK gültig, wahrscheinlich am 30. März 2019.
Mit der Mind the gap-Strategie will der Bundesrat die zwischen der Schweiz und dem UK bestehenden Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus sicherstellen und allenfalls ausbauen. In diesem Rahmen hat die Schweiz mit dem UK bereits ein Handelsabkommen, ein Strassenverkehrsabkommen, ein Versicherungsabkommen und ein Luftverkehrsabkommen unterzeichnet.
Für Bürgerinnen und Bürger, die nach einem ungeordneten Austritt des UK im jeweils anderen Land eine Arbeit aufnehmen möchten, streben die Schweiz und das UK ein befristetes Auffangabkommen an. Damit sollen die ungewollten Folgen eines abrupten Wegfalls der Personenfreizügigkeit abgefedert werden. Unabhängig davon hat der Bundesrat am 13. Februar 2019 entschieden, für erwerbstätige britische Staatsangehörige ein vorübergehendes separates Kontingent in der Höhe von insgesamt 3500 Einheiten zu schaffen.