Mit 4Legal geht zu Beginn des Jahres 2021 eine neue Anwaltskanzlei mit den Standorten Zürich, Chur und Lugano an den Start. Die Gründer der Bürogemeinschaft mit eigenverantwortlich praktizierenden Anwältinnen und einem Anwalt sind Olivia Pelli, Barbara Fink Winzap, Verena Feller und Xavier Dobler. Der Kanzleiname 4Legal lässt einigen Auslegungsspielraum zu. Bedeutet er "für Recht", 4 Partner der Kanzlei oder 4 Standorte (dann müsste noch einer dazukommen bzw. in Planung sein).
Dr. Fabien Liégeois wurde per 1. Januar 2021 bei CMS von Erlach Ponctet zum Counsel ernannt. Er berät bei CMS von Erlach Ponctet Unternehmen (Konzerne, Banken, KMUs) sowie Privatpersonen in schweizerischen und internationalen Steuerangelegenheiten. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören Restrukturierungen, grenzüberschreitende Transaktionen sowie Unternehmensgründungen in der Schweiz.
Dr. David Hofmann wurde per 1. Januar 2021 bei CMS von Erlach Ponctet zum Counsel ernannt. Er ist spezialisiert auf die Führung von Zivilprozessen (Mietrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht) sowie auf Verwaltungs- und öffentliches Recht (Baurecht, Staats- und Gemeinderecht). Dr. David Hofmann berät und vertritt Parteien (natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und öffentliche Körperschaften) vor Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Louise Lutz Sciamanna wurde per 1. Januar 2021 Counsel von CMS von Erlach Ponctet. Sie ist Spezialistin für Erbrecht. Louise Lutz Sciamanna berät nationale und internationale Privatklienten bei der Vermögensplanung (Schenkungen, Erbvorbezüge, Eheverträge) und Nachlassplanung (Testamente, Erbverträge), bei der Unternehmensnachfolge sowie im Bereich Philanthropie und vertritt Erben und Willensvollstrecker in der Nachlassabwicklung. Sie berät Privatpersonen und Unternehmer zudem bei der Vorsorgeplanung für den Fall der Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung). Louise Lutz Sciamanna ist beratend und prozessierend tätig.
CMS von Erlach Poncet gab bekannt, dass Sidonie Morvan ab dem 1. Januar 2021 als Partnerin in die Kanzlei aufgenommen wurde. Sie ist beim CMS spezialisiert auf den Bereich Immobilienrecht, in welchem sie seit über 20 Jahren tätig ist. Sidonie Morvan deckt alle wichtigen Bereiche des Immobilien- und Baurechts ab, sowohl privatrechtlich (Immobilientransaktionen, Maklertätigkeiten, Architekten- und Werkverträge, Mietverträge) als auch verwaltungsrechtlich (planungs- und baurechtliche Fragestellungen). Sie verfügt auch über Moderationserfahrung, denn Sidonie Morvan moderierte in den Jahren 2018 bis 2019 die Radiosendung "La voix de l'immobilier" sowie in den Jahren 2015 bis 2016 die Fernsehsendung "Immonews".
Michael Mosimann wurde per Anfang 2021 Partner der Eversheds Sutherland AG. Er ist Mitglied des Teams Corporate / Mergers & Acquisitions von Eversheds Sutherland und ist in den Bereichen M&A, Vertragsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Zudem ist er Teil des Startup-Desks, welche die Kanzlei in der Schweiz betreibt.
Zu Beginn des Jahres 2021 gibt es schon wieder einen M&A Deal mit ESG-Bezug zu vermelden, dieses Mal bei Bär & Karrer. FE fundinfo, ein globaler Fondsdaten und Technologieanbieter, hat die CSSP - Center for Social and Sustainable Products AG erworben, ein innovatives Unternehmen mit Fokus auf ESG- und Carbon-Investmentreporting-Lösungen. Bär & Karrer war als Rechtsberater der FE fundinfo in dieser Transaktion tätig.
ED&F Man Capital Market verkauft den Geschäftsbereich Structured Commodities an Albright Capital und De Jong Capital. Die Abteilung bietet Risikomanagementlösungen für die Rohstoffmärkte der Landwirtschaft und des Energiemarktes an und umfasst Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und in Brasilien. Die Schweizer Transaktion wurde am 31. Dezember 2020 abgeschlossen. Die brasilianische Transaktion unterliegt den Genehmigungen durch die Behörden und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen. Walder Wyss AG hat die Verkäuferin beraten.
Chloé Terrapon Chassot wurde per Anfang des Jahres zum Managing Associateee im Litigation and Arbitration Team von Walder Wyss befördert, wo sie Mandanten in nationalen und internationalen Verfahren vertritt. Sie ist spezialisiert auf komplexe grenzüberschreitende Streitigkeiten im Bereich des Vertrags-, Handels- und Insolvenzrechts sowie der Wirtschaftskriminalität.
Sein Studium absolvierte Dr. Marcel Schönbächler an der Universität Zürich und absolvierte dort das Lizenziat sowie das Doktoratsstudium (Disseration zum Thema Organisationsklage nach Art. 731b OR). Darauf erweiterte er seine Kenntnisse in Forensik an mit einem CAS in Forensics Kurs der Hochschule Luzern. Er verfügt zudem über einen LL.M. der New York University. Die juristische Karriere startete Dr. Marcel Schönbächler am Bezirksgericht Meilen als Auditor und Gerichtsschreiber. Seit 2015 ist er bei Badertscher als Anwalt tätig und wurde per 1. Januar 2021 zum Partner befördert.
Im wichtigen Urteil 6B_582/2020 vom 17. Dezember 2020 (amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Kostenauflage an Privatkläger im Rechtsmittelverfahren – anders gesagt mit dem Kostenrisiko, welches Privatkläger im strafrechtlichen Rechtsmittelverfahren eingehen (müssen). Der Sachverhalt selber des Urteils ist rasch erzählt. Bei einer Schlichtungsverhandlung von Mit- und Stockwerkeigentümern äussert sich eine Person gegenüber einer anderen mit «Die spinnt!». Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und sah kein Ehrverletzungsdelikt als erfüllt an. Die entscheidende Stelle des Urteils des Bundesgerichts bezüglich der Kostenverteilung im Rechtsmittelverfahren findet sich am Schluss: «…dass die Entschädigung der beschuldigten Person für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte bei einer Einstellung des Strafverfahrens oder bei einem Freispruch zulasten des Staats geht, wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt (Art. 429 Abs. 1 StPO), und zulasten der Privatklägerschaft, wenn es um ein Antragsdelikt geht (Art. 432 Abs. 2 StPO). Im Berufungsverfahren betreffend Offizialdelikte wird die unterliegende Privatklägerschaft entschädigungspflichtig, im Beschwerdeverfahren hingegen der Staat. Geht es um ein Antragsdelikt, wird sowohl im Berufungs- wie im Beschwerdeverfahren die Privatklägerschaft entschädigungspflichtig (Art. 436 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 432 Abs. 2 StPO).» (E.4.2.6).



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