Vom 24. August bis zum 28. August 2021 findet in Zürich der 59. Jahreskongress der AIJA (International Association of Young Lawyers; www.aija.org) statt. Aufgrund der Pandemiesituation war länger unklar, ob der Kongress stattfinden kann. Nun erwartet ein motiviertes Organisationskomitee (vgl. Foto) über 450 Teilnehmende aus aller Welt. Der Kongress wird hybrid durchgeführt, sodass auch Mitglieder, denen das Reisen momentan nicht möglich ist, am Kongress teilnehmen können. Das akademische Programm dreht sich im innovativsten Land der Welt passenderweise um Innovation im Recht und der Wirtschaft. Umrahmt wird der Kongress, der als Zertifikat-Event und unter Einhaltung aller gesundheitsrechtlichen Vorgaben durchgeführt wird, mit einem Social Programme, das den Teilnehmenden ausreichend Gelegenheit bieten wird, um sich nach über einem Jahr ohne Live-Events wieder persönlich auszutauschen. Es locken Anlässe im Rundfunk, dem Kongresshaus, im Circle und auf der Rigi! Die Registrierung ist noch immer möglich – bis zum 17. Augst 2021 sogar zum Vorzugspreis. Für weitere Infos sowie die Registrierung besuchen Sie www.zurich.aija.org. Lawstyle wird täglich vom Kongress berichten.
fedpol muss Gesuch eines Journalisten vertieft prüfen Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_597/2020 vom 14. Juni 2021 die Beschwerde eines Journalisten teilweise gut, der beim Bundesamt für Polizei erfolglos um Auskunft über seine Ausschreibung im Schengener Informationssystem ersucht hatte. Das Bundesamt für Polizei darf sich für die Auskunftsverweigerung nicht mit der ablehnenden Stellungnahme des ausschreibenden Staates begnügen und muss weitere Informationen einholen. Das Bundesgericht äussert sich nicht zum ausschreibenden Staat, sondern erwähnt nur, dass dort eine Verschlechterung der Pressefreiheit stattfinde.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) sanktioniert acht Unternehmen im Bereich elektrische Installation und Wartung aus der Region Genf, die sich bei Ausschreibungen abgestimmt haben. Gemäss Mitteilung der WEKO handelt es sich dabei um die folgenden Unternehmen: Egg-Telsa SA, electric & IT SA, EL TOP SA, Félix Badel et Cie SA, LAYDEVANT SA, LUMITEL SA, SAVOY SA sowie SPIE MTS SA (ehemals Fanac & Robas SA).
Das Bundesgericht schreibt, wie es heute mitteilt, für die Richter und die Mitarbeitenden entsprechend den neuen Massnahmen des Bundesrates Heimarbeit bzw. Homeoffice vor. Besonders gefährdete Personen bleiben zu Hause und verrichten wenn möglich Heimarbeit. Der Normalbetrieb des Bundesgerichts wird beibehalten.
Zu Beginn des Jahres 2021 gibt es schon wieder einen M&A Deal mit ESG-Bezug zu vermelden, dieses Mal bei Bär & Karrer. FE fundinfo, ein globaler Fondsdaten und Technologieanbieter, hat die CSSP - Center for Social and Sustainable Products AG erworben, ein innovatives Unternehmen mit Fokus auf ESG- und Carbon-Investmentreporting-Lösungen. Bär & Karrer war als Rechtsberater der FE fundinfo in dieser Transaktion tätig.
Im Urteil vom 26. Oktober 2020 (4A_554/2019) nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite im Falle der Anfechtung des Anfangsmietzinses vor. Das Bundesgericht ändert zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt den Kauf von Sunrise durch UPC (Liberty Global). Durch diese Übernahme entsteht das zweitgrösste Telekommunikationsunternehmen in der Schweiz.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die EURIBOR-Untersuchung gegen die Banken Crédit Agricole und HSBC France abgeschlossen. Das Verfahren endet einvernehmlich und mit Sanktionen.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat, wie sie heute mitteilt, die Yen LIBOR/Euroyen TIBOR-Untersuchung gegenüber NEX International Limited (NEX) abgeschlossen. Das Verfahren endet einvernehmlich.
Einzelne Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs sind weiterhin notwendig und werden daher verlängert. Sie gelten längstens bis am 31. Dezember 2021. Der ausnahmsweise Einsatz von Videokonferenzen in Verhandlungen und bei Zeugeneinvernahmen in Zivilverfahren ist in Zukunft nur noch unter strengeren Voraussetzungen möglich. Weiterhin handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit für die Gerichte und nicht um eine Verpflichtung. Grundsätzlich ist dafür das Einverständnis der Parteien erforderlich.
In dieser Woche wurde die International Legal Finance Association (ILFA) gegründet. Es handelt sich um die erste globale Vereinigung, die sich der wachsenden Industrie der gewerblichen Rechtsfinanzierung widmet. Mit Sitz in Washington DC, einer bedeutenden Präsenz in London und einer weltweiten Mitgliedschaft wird die ILFA die globale Stimme der gewerblichen Rechtsfinanzierungsbranche sein, ihre Interessen vor Regierungsbehörden, internationalen Organisationen und Berufsverbänden vertreten und als Clearingstelle für relevante Informationen, Forschung und Daten über die Nutzung und Anwendung der gewerblichen Rechtsfinanzierung dienen.
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