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Freitag, 06. November 2020
Die eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" durfte vom Initiativkomitee zurückgezogen werden, nachdem das Bundesgericht 2019 die Abstimmung über das Volksbegehren aufgehoben hatte, wie das Bundesgericht im Urteil vom 7. Oktober 2020 (1C_105/2020, 1C_129/2020) feststellt. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird durch den Rückzug nicht verletzt.
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