1B_393/2020
Mittwoch, 02. September 2020

Das Bundesgericht weist im Urteil vom 2. September 2020 (1B_393/2020) eine Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft ab. Gewerbsmässiger Cannabishandel in grossem Umfang stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar und rechtfertigt die Anordnung von Untersuchungshaft. Keine der vom Beschuldigten vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen erlaubt es, die Wiederholungsgefahr zu bannen.