10. März 2021
Donnerstag, 15. April 2021

Im Urteil 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 hatte sich das Bundesgericht mit der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) zu befassen. Damit die Landesverweisung eines verurteilten Straftäters im SIS ausgeschrieben werden kann, muss kein schweres oder besonders schweres Delikt vorliegen. Entscheidend ist zudem nicht das Strafmass, sondern in erster Linie Art und Häufigkeit der Straftaten, die konkreten Tatumstände sowie das übrige Verhalten der Person.