Mittwoch, 14. Oktober 2020

Im Urteil 6B_429/2020 vom 1. Oktober 2020 behandelte das Bundesgericht die Anforderungen an die Anmeldung einer Berufung (Berufungsanmeldung). Im Fall handelte es sich um eine «Laienberufung», d.h. um einen Automobilisten, der mit einem Urteil des Bezirksgerichts Schwyz nicht einverstanden war und daraufhin selber, ohne anwaltliche Beratung bzw. Unterstützung, eine schriftliche Eingabe machte. Diese genügte gemäss dem Bundesgericht den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsanmeldung nicht. Das Bundesgericht verlangt, dass mit der erforderlichen Klarheit festgehalten werden, dass gegen das angefochtene Urteil Berufung angemeldet werden will. Eine inhaltlich genügende Berufungserklärung mag diesen Mangel nicht zu heilen, da eine Partei zwei Mal, d.h. bei der Berufungsanmeldung und bei der Berufungserklärung, zu verstehen geben muss, dass sie mit dem Inhalt des Urteils nicht einverstanden ist.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz verabschiedet.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig gemäss den Plänen des Bundesrates über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Der Bundesrat hat heute den Postulatsbericht Herzog verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes momentan gering sind. Das Arbeitsgesetz ist im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel. Auch müsste eine Gesamtrevision des Arbeitsgesetzes von den Sozialpartnern befürwortet und mitgetragen werden.

Dienstag, 13. Oktober 2020

Damian Schai wurde diesen Monat Partner von Wenger Plattner in den Fachbereichen IP & IT sowie Life Sciences und Gesundheitsrecht. Er berät Firmen und Privatpersonen in sämtlichen Gebieten des Immaterialgüterrechts und vertritt diese vor Gericht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden der Schutz, die Verteidigung und die Rechtsdurchsetzung von Marken weltweit. Er verfügt über breite Erfahrung in weiteren immaterialgüterrechtlichen und verwandten Disziplinen, wie dem Urheberrecht, dem Persönlichkeits-, Namens- und Firmenrecht, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb sowie dem Datenschutz.

Dienstag, 13. Oktober 2020

Tobias Meili wurde diesen Monat Partner von Wenger Plattner in der Practice Group Handels- und Gesellschaftsrecht sowie des IP&IT Teams. Er berät Klienten in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (M&A) sowie Unternehmensfinanzierung. Sodann unterstützt er unsere Klienten in den Bereichen Datenschutz sowie IT-Recht. Er berät Unternehmen auch in allen Belangen der Unternehmensverantwortung (Responsible Business Conduct), zu welchem Thema er sich auch seit Jahren aktiv auf Unternehmensseite engagiert. Zuvor war Tobias Meili General Counsel Corporate Legal und Group Data Privacy Officer bei der Syngenta AG. Seine rechtliche Karriere begann Tobias Meili als Substitut und als Rechtsanwalt bei Lenz & Staehelin.

Montag, 12. Oktober 2020

Valentina Flückiger hat ihren Bachelor und ihren Master an der Universität Zürich abgeschlossen. Danach machte sie noch einen Master of Laws an der Bond Universität und arbeitete als Praktikantin bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürichs.

Montag, 12. Oktober 2020

Markus Aeschbacher ist seit vielen Jahren beratend und prozessierend im Fachgebiet Bau- und Immobilienrecht tätig. Er praktiziert aber auch im Bereich von Immobilientransaktionen, Werkvertrags- und Auftragsrecht, kommerzielles Mietrecht sowie Anlagenbau. Zu seiner nationalen und internationalen Klientschaft zählen vorwiegend professionelle Bauherren, Investoren, Immobiliengesellschaften sowie grössere Bauunternehmen. Markus Aeschbacher übernimmt bei Bratschi AG die Funktion des Co-Leiters der Industry Group Bau, Immobilien und Hotels. Markus Aeschbacher studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen (HSG) und erwarb im Jahr 2002 das Anwaltspatent. 2005/2006 absolvierte er ein LLM-Studium in Washington D.C. Nach Abschluss des Lehrgangs CAS Bau- und Immobilienrecht der Universität Freiburg erlangte er im Jahr 2013 den Titel Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht. Markus Aeschbacher arbeitete sich bei Hartmann Müller Partner vom Associate Attorney zum Partner hoch bevor er zur Bratschi AG wechselte.