Die Aktionäre der Haselmeier Gruppe haben alle Aktien der Haselmeier-Gruppe für einen Unternehmenswert von 100 Millionen Euro an das börsennotierte Schweizer Unternehmen Sulzer AG verkauft. Die Transaktion wurde am 1. Oktober 2020 in Zürich abgeschlossen. Ein internationales Team von CMS unter der Leitung der Partner Stephan Werlen (CMS Zürich) und Stefan-Ulrich Müller (CMS München) hat die Aktionäre der Haselmeier-Gruppe in allen rechtlichen Fragen der Transaktion beraten.
Marleen Schultze wechselt von der Universität Basel, wo sie wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Mark Pieth war, in die Advokatur. Neu ist bei Kellerhals Carrard als Anwältin tätig.
Im Urteil 2C_236/2020 vom 28. August 2020 hatte das Bundesgericht über den Entzug einer Assistenzbewilligung eines Zahnarztes durch den Kanton Zürich zu beurteilen. Diese wurde ihm aufgrund des Fehlens des personenbezogenen Kriteriums der Vertrauenswürdigkeit entzogen. Der Kanton Zürich verlangt sowohl für die Assistenzbewilligung als auch für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen der Vertrauenswürdigkeit (anders etwa als der Kanton Bern). Das Bundesgericht schützte das Vorgehen der Zürcher Gesundheitsbehörden und sah auch keine Beanstandungen bei den betreffenden Normen des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich (GesG ZH).
Die Durchsetzungshaft gegen eine ausländische Person ist aufzuheben, wenn im konkreten Fall aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausreise in absehbarer Zeit objektiv unmöglich ist, was das Bundesgericht im Urteil vom 21. Juli 2020 (2C_408/2020) erklärt hat. Nicht massgebend ist, ob die betroffene Person in der Durchsetzungshaft bei der Papierbeschaffung oder der Feststellung ihrer Identität kooperiert hat. Massgebend für eine Aufhebung von Durchsetzungshaft aufgrund der Corona-Pandemie ist das Kriterium, ob eine Ausreise letztlich in absehbarer Zeit objektiv möglich sein wird oder nicht. Dabei ist gemäss dem Bundesgericht jeder Einzelfall aufgrund seiner Umstände zu beurteilen.
Die Masterarbeit des Homburger Substituten Oliver Mrose, zum Thema "Die Prüfung der Prozessvoraussetzungen durch die Schlichtungsbehörden" wurde soeben publiziert.
Valentina Francesca Salvagno hat ihre Substitutenstelle bei der Glaus Gabathuler AG in Uznach angetreten. Sie verfügt über einen MLaw der Universität St. Gallen und hat bereits interessante internationale und nationale Berufserfahrungen gesammelt. Ihren Bachelor absolvierte sie an der ZHAW.
Am 30. September 2020 platzierte die Zürcher Kantonalbank CHF 275 Millionen 1,75% AT1-Abschreibungsscheine. Die Notes qualifizieren sowohl als zusätzliches Tier-1-Kapital als auch als Going-Concern-Kapital gemäss den Schweizer Bestimmungen für systemrelevante Banken. Diese Transaktion war die erste Transaktion in der Schweiz, die unter Berufung auf die Ausnahmeregelung im neuen Prospektregime des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) durchgeführt wurde, wonach ein Prospekt von einer schweizerischen Prüfstelle vorab genehmigt werden muss. Der erste Handelstag an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich der 15. Oktober 2020 sein. Homburger beriet die Zürcher Kantonalbank bei dieser Transaktion.
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2020 den Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten infolge der Covid-19-Pandemie vorgelegt. Darin kommt er zum Schluss, dass derzeit wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten bei den Geschäftsmieten bestehen. Dazu tragen insbesondere die rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung bei und die überraschend zahlreichen Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien. Der Bundesrat will die Situation allerdings weiter beobachten und hat das Bundesamt für Wohnungswesen beauftragt, die Arbeitsgruppe Geschäftsmieten weiterzuführen und sich mit den Kantonen über allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information auszutauschen.
Wenger & Vieli AG ist Premium Partner von Startup INVEST, dem Organisator der Swiss Startup DAYs, welche am 5. und 6. Oktober 2020 in Bern stattfinden.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die Banca Credinvest im Umgang mit venezolanischen Kundenbeziehungen schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Die FINMA schloss kürzlich ein entsprechendes Enforcementverfahren ab und verordnet verschiedene Massnahmen.
Eva Rotella-Peterhans, Rechtsanwältin, wechselt von der Dextra Rechtsschutz AG, zu Humbert Heinzen Lerch.
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