Verlängerung von Befreiung von Bewilligungspflicht für Tourismusprojekt Andermatt bis Ende 2040

Der Bundesrat hat an seiner heutigen die Befreiung von der Bewilligungspflicht für das „Tourismusprojekt Andermatt“ auf Gesuch hin bis Ende 2040 verlängert. Dies aufgrund von Verzögerungen bei der Projektrealisierung.

Im Jahr 2006 hat der Bundesrat das „Tourismusprojekt Andermatt“ von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland befreit. Dies, um der Region nach dem Rückzug verschiedener Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung zu ermöglichen. Die geplante und zum grossen Teil bereits realisierte Ferienanlage umfasst mehrere Hotels, mit Konzerthalle und öffentlichem Schwimmbad, ein neues Bahnhofsgebäude mit Wohnungen, Appartementhäuser, Chalets, einen 18-Loch-Golfplatz und weitere Sport- und Freizeitanlagen.

Die Befreiung von der Bewilligungspflicht wurde ursprünglich bis Ende 2030 befristet. Aufgrund von Verzögerungen bei der Projektrealisierung hat der Bundesrat nun auf Gesuch hin die Frist bis Ende 2040 verlängert.

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