Urteile
Freitag, 25. Oktober 2024

Die Bündner Behörden haben die Benützung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters für eine Marschkundgebung während des Weltwirtschaftsforums 2023 in Davos zu Unrecht gänzlich verwehrt. Zumindest abschnittsweise und unter Auflagen hätte die Route auf der Kantonsstrasse bewilligt werden können. Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_28/2024, 1C_32/2024, 1C_33/2024, 1C_34/2024 vom 8. Oktober 2024 die Beschwerden des Organisators gut.

Donnerstag, 03. Oktober 2024

Die SRG hat mit der Ausstrahlung der Bundesratsansprache zur "Frontex-Vorlage" auf Radio SRF vor der Abstimmung vom 15. Mai 2022 das Vielfaltsgebot nicht verletzt. Wegen des besonderen Charakters der Bundesratsansprachen sind weniger strenge Anforderungen an das Vielfaltsgebot zu stellen als bei anderen abstimmungsrelevanten Sendungen. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_871/2022 vom 28. August 2024 die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gut.

Mittwoch, 11. September 2024

Im Urteil 2C_336/2023 vom 25. Juli 2024 aus dem Kanton Glarus befasste sich das Bundesgericht mit einem eidg. dipl. Zahnarzt, der während 10 Jahren keine Fortbildungen absolvierte und zur Nachholung von Fortbildungen verpflichtet wurde sowie eine Zeit lang ohne gültige Haftpflichtversicherung praktizierte. Es dürfte sich um das «Zahnarzturteil des Jahres» handeln. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Die in Art. 40 MedBG verankerten Berufspflichten sind im Lichte der Standesregeln der Berufsorganisationen auszulegen. Die Pflicht zur Fortbildung wird im MedBG lediglich als Grundsatz festgelegt […]. Die Standesregeln können - wie im Bereich der Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte - die Berufspflichten von Personen, die einen Medizinalberuf ausüben, präzisieren. Sie dürfen jedoch die in Art. 40 MedBG abschliessend aufgezählten Pflichten nicht ergänzen […]. Die Regelungen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) dürfen zur Präzisierung der Fortbildungspflicht von Art. 40 lit. b MedBG herangezogen werden, da sie die Behandlungsqualität gewährleisten und damit einem öffentlichen Interesse dienen […]» (E.5.1). «Gemäss Art. 37 MedBG kann der Kanton vorsehen, dass die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Auflagen verbunden wird, soweit dies für die Sicherung einer qualitativ hochstehenden und zuverlässigen medizinischen Versorgung erforderlich ist […]. Bei der Anordnung, 100 Fortbildungsstunden nachzuholen, handelt es sich um eine solche Auflage, indem die Gültigkeit der Bewilligung des Beschwerdeführers an die Erfüllung dieser Auflage geknüpft wird. Nachdem der Beschwerdeführer während fast 10 Jahren keinerlei Fortbildungen besucht hat, ist eine solche Auflage ohne Weiteres erforderlich, um die Qualität der medizinischen Versorgung durch den Beschwerdeführer sicherzustellen. Die Anordnung stützt sich somit auf eine genügende gesetzliche Grundlage, wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat […].» (E.6.1).

Dienstag, 10. September 2024

Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung sind die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (im Rahmen einer Überprüfung des Anfangsmietzinses). Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, solange dieser 2 Prozent oder weniger beträgt. Gemäss Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 des Bundesgerichts ist auf dieser Basis ein monatlicher Mietzins von 1'117 Franken für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf nicht missbräuchlich.

Donnerstag, 29. August 2024

Das Bundesgericht weist die Klage von rund 10'000 Personen gegen die Eidgenossenschaft wegen angeblich widerrechtlicher, freiheitsbeschränkender Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab. Die Kläger hatten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken gefordert. Die schriftliche Begründung des am Donnerstag 29. August 2024 in der Hauptverhandlung gefällten Entscheides folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Donnerstag, 18. Juli 2024

Der nicht aus einem FZA-Vertragsstaat stammende Ehepartner einer Person, die den Status eines FZA-Grenzgängers geniesst, hat kein abgeleitetes Recht, selber als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_158/2023 vom 12. Juli 2024 die Beschwerde der thailändischen Ehefrau eines französischen Grenzgängers ab. Ein Update erfolgt nach Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils.

Mittwoch, 17. Juli 2024

Die Leistungspflicht der Unfallversicherung für Berufskrankheiten setzt voraus, dass sich bei der versicherten Person mit der Erkrankung ein berufstypisches Risiko verwirklicht hat. Das ist nicht der Fall bei einer im Spital tätigen Psychologin, die 2021 an einer Covid-19-Infektion erkrankt ist. Da sie nicht in der Pflege tätig war, war sie gemäss dem Urteil 8C_582/2022 vom 12. Juli 2024 des Bundesgerichts keinem spezifischen Ansteckungsrisiko an einem gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz ausgesetzt. Nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung wird hier ein Update erfolgen.

Freitag, 05. Juli 2024

Das in der Genfer Gemeinde Vernier erlassene Verbot von kommerzieller Plakatwerbung, die von öffentlichem Grund aus sichtbar ist, erweist sich als grundrechtskonform. Das Verbot bedeutet keinen wirtschaftspolitischen Eingriff und ist mit der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie sowie dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar. Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_36/2023, 2C_38/2023 vom 5. Juni 2024 (zur amtl. Publ. vorgesehen) die Beschwerden von Unternehmen und Privatpersonen ab.

Freitag, 24. Mai 2024

Das Bundesgericht klärt im Urteil 2C_58/2023 vom 22. März 2024 Fragen im Zusammenhang mit dem CO2-Sanktionssystem für Fahrzeugimporteure. Als Importeur eines Fahrzeugs gilt, wer Inhaber der entsprechenden Typengenehmigung ist. Von Fahrzeug-Grossimporteuren betriebene private CO2-Börsen und die in diesem Rahmen erfolgte Übertragung von CO2-Emissionswerten für Fahrzeuge anderer Importeure sind zulässig.

Mittwoch, 22. Mai 2024

Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_223/2023 vom 22. Mai 2024 die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia kurz nach den Kantonsratswahlen von 2023 gut. Es überweist die Sache zum Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses wird klären müssen, ob Isabel Garcia das Stimmvolk durch ihr Verhalten getäuscht hat und dadurch die verfassungsmässig garantierten politischen Rechte der Wählerschaft verletzt wurden. Gemäss Bundesgericht ist bei Proporzwahlen davon auszugehen, dass für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Partei im Vordergrund steht und nicht die Person des oder der Kandidierenden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Zuteilung eines Sitzes an Isabel Garcia Artikel 34 der Bundesverfassung verletzt wurde. Das Verwaltungsgericht wird die Umstände zum Parteiwechsel von Isabel Garcia abklären und anschliessend entscheiden müssen. Ein Update dieses Artikels erfolgt, wenn das schriftlich begründete Urteil vorliegt. 

Mittwoch, 24. April 2024

Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist im Urteil 8C_438/2023 vom 18. März 2024 eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin ab.