Rund 10’000 Personen gelangten 2022 mit einem Staatshaftungsbegehren an den Bundesrat. Sie machten unter anderem geltend, dass für die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie erlassenen Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates keine Rechtsgrundlage bestanden habe. Der Bundesrat lehnte das Staatshaftungsbegehren im April 2022 ab.
Die Betroffenen erhoben in der Folge Klage ans Bundesgericht und forderten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken. Zur Begründung brachten sie im Wesentlichen vor, dass die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen spätestens ab Frühsommer 2020 rechtswidrig gewesen seien. Für diese habe zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Rechtsgrundlage bestanden. Das Epidemiengesetz sei mangels des Nachweises eines gefährlichen Krankheitserregers und ohne wissenschaftlich erhärtete Beweise für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit nicht anwendbar gewesen. Zusätzlich machten sie geltend, dass die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen ihre Grundrechte verletzt hätten und unverhältnismässig gewesen seien.
Am Donnerstag 29. August 2024 fand in Lausanne die Hauptverhandlung statt. Nachdem die Parteien das Wort zur Begründung ihrer Anträge erhalten hatten (Plädoyers), zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück. Es verkündete anschliessend mündlich das Urteil und wies die Klage ab, soweit es darauf eintrat. Die schriftliche Begründung des Urteils 2E_3/2022 vom 29. August 2024 folgt zu einem späteren Zeitpunkt