Das Bundesgericht klärt im Urteil 11. März 2020 (2C_572/2019) Fragen im Zusammenhang mit dem 2016 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG). Es bestätigt im konkreten Fall die weitere Sperrung von Vermögenswerten eines Vertrauten des früheren ukrainischen Präsidenten.
Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.
Das Bundesgericht weist Urteil vom 5. März 2020 (6B_1311/2019) die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis gegen die Verurteilung einer Frau zu einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe wegen Kindestötung ab. Das Kantonsgericht Wallis hat den privilegierten Tatbestand der "Kindestötung" zu Recht angewendet, mit dem der besonderen Situation einer Mutter während der Geburt, oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht, Rechnung getragen wird.
Die Kantonspolizei Zürich wurde im Internet auf ein Inserat aufmerksam, in welchem Schutzmasken zu völlig überhöhten Preisen angeboten wurden. Die Ermittlungen führten zu einer 21-jährigen in Zürich wohnhaften Schweizerin. Am vereinbarten Übergabeort erwartete sie ein Polizist in Zivil. Nachdem die Verkäuferin vom vermeintlichen Kunden für 10 Masken, die normalerweise pro…
Das Bundesgericht klärt im Urteil vom 29. Januar 2020 (1B_6/2020) die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt.
In Umsetzung der Motion 16.3002 der Rechtskommission des Nationalrats hat das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Strafvollzugspraxis analysiert und bereits Ende 2018 punktuelle Anpassungen des Strafrechts vorgeschlagen. Die Arbeitsgruppe kam dabei unter anderem zum Schluss, es sei zu verhindern, dass in Einzelfällen nach wie vor gefährliche…
Der Beschwerdeführer hat ohne vorgängige Warnung mehrere Telefongespräche aufgezeichnet, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit einem Polizeibeamten geführt hatte. In der Folge hat er die Aufnahmen per E-Mail im beruflichen Umfeld des Polizeibeamten verbreitet, weshalb Letzterer Strafantrag stellte. Das erstinstanzliche Gericht erklärte den Beschwerdeführer des unbefugten Aufnehmens von…
Das Obergericht des Kantons Aargau ist vor dem Bundesstrafgericht in gleich 10 Fällen unterlegen. Honorarkürzungen bei amtlichen Verteidigungen sind aber kein reines Aargauer Thema. Sie sind u.a. auch vor den Gerichten des Kantons Zürich kein seltener Fall. Rechtsstaatlich sind solche Honorarkürzungen als bedenklich zu beachten, ausgenommen in extremen Fällen. Wie soll ein Richter beurteilen, welche Positionen und Aufwände in einem bestimmten Fall angemessen sein sollen?
Ein Klassiker ist zurück in einer neuen, überarbeiteten Fassung. Die Neuauflage des Handkommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch ist nach dem Tod von Günter Stratenwerth von Prof. Wolfgang Wohlers, Prof. Gunhild Godenzi und Dr. Stephan Schlegel übernommen worden. Die neue Autorenschaft stellt eine interessante Mischung aus Universität und Praxis dar. Prof. Wolfgang Wohlers lehrt an der Universität Basel, Prof. Gunhild Godenzi an der Universität Zürich. Dr. Stephan Schlegel ist Strafverteidiger in der Zürcher Kanzlei Meier Fingerhuth Fleisch Häberli Jucker und Lehrbeauftragter an den Universitäten Zürich und Basel. Zudem absolviert er gerade den Fachanwalt Strafrecht SAV.
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 29. Januar 2020 (6B_1114/2018) kann das Drücken des "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird. Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. Allerdings muss das Obergericht im konkreten Fall nochmals prüfen, ob die weiterverbreiteten Inhalte tatsächlich eine üble Nachrede darstellen. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts gilt die Weiterverbreitung einer üblen Nachrede im Sinne von Artikel 173 Ziffer 1 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) als eigenständiges Delikt. Sowohl das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons, als auch das Drücken des "Teilen"-Buttons auf Facebook können zur besseren Sichtbarkeit und damit zur Verbreitung des markierten Beitrags im sozialen Netzwerk führen. Ob jedoch tatsächlich eine strafbare Weiterverbreitungshandlung vorliegt, bedarf einer Betrachtung im Einzelfall.
Julius Bär nimmt die Mitteilung der FINMA betreffend den Abschluss des Verfahrens in Sachen FIFA/PDVSA zur Kenntnis und anerkennt grundsätzlich die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Lateinamerika-Geschäft. Julius Bär hat mit der FINMA umfassend kooperiert und bereits im Verlauf der Untersuchung umfassende operationelle, organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen und damit die Compliance- und Risikokultur innerhalb der Gruppe verstärkt. Julius Bär nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die FINMA diese Fortschritte anerkennt und in ihre Beurteilung aufgenommen hat. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden die Umsetzung der eingeleiteten und verfügten Massnahmen rasch und mit Entschiedenheit durchsetzen.



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