Die Aktionäre der Bluebox Shop AG, welche den führenden Schweizer Online-Shop Amorana.ch betreibt, haben die Mehrheit ihrer Aktien an Lovehoney Limited verkauft, einer Gesellschaft aus dem Portfolio der Telemos Capital. Bär & Karrer beriet die verkaufenden Aktionäre von Amorana.ch bei dieser Transaktion. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Nestlé hat Anleihen im Gesamtwert von USD 4 Mrd. durch ein institutionelles Angebot (Rule 144A) in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgegeben. Bei dieser Transaktion hat Homburger Nestlé beraten.
Dr. Simon J. Boehi wechselt als Associate von Lalive zu Wenger Plattner.
Prof. Andreas Furrer wird Chief Legal Officer und Head of the Legal Department bei der Zuger Zenotta Group. Auf der Website des Unternehmens sind noch rudimentäre Informationen zu finden, es geht um «Internet of Files», welches durch Smart Data betrieben wird. Bei MME wechselte er vom Status eines Partners in den Status eines Konsulenten (seit Juli 2020).
Am 3. September 2020 informierte eine Delegation von Walder Wyss über die jüngsten Entwicklungen im Sanierungsrecht und den entsprechenden aktien- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten. Das Corporate Client Event wurde aufgrund der aktuellen Situation ausschliessliche online durchgeführt.
Das CPR (International Institute for Conflict Prevention & Resoultion) organisiert zusammen mit ihrem European Advisory Board (EAB) in Zusammenarbeit mit dem Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) die diesjahrige European Conference on Business Dispute Management. Das Gesamtthema der diesjährigen Konferenz lautet "Lernen und Anpassen in einer VUCA-Welt". Hierbei steht VUCA für Volatile, Unvertain, Complex and Ambiguous. Die Panels werden Themen wie Streitprävention, Lernen aus Streitigkeiten, Digitalisierung von Streitigkeiten und nichtfinanzielle Schlichtungsverfahren umfassen. Die Konferenz wird in diesem Jahr von Alexander Oddy (Herbert Smith Freehills), Noradèle Radjai (LALIVE) und Kevin Smith (Shell International) gemeinsam präsidiert.
Am 3. September 2020 kündigte ObsEva AG, ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich in der klinischen Phase befindet und an der Nasdaq und der SIX Swiss Exchange kotiert ist, ein gezeichnetes Angebot in Höhe von 20,0 Mio. USD und eine gleichzeitige Privatplatzierung von Stammaktien zum Marktpreis sowie die Ausgabe von 15-monatigen Kaufwarrants für potenzielle zusätzliche Bruttoerlöse von bis zu 23,9 Mio. USD an. Lenz & Staehelin beriet die ObsEva AG bei diesen Transaktionen.
Die Digitalisierung – gerade im Coronazeitalter präsenter denn je – mischt auch die Rechtsbranche auf. LegalTech-Start-Ups drängen vermehrt in den Markt, doch was bedeutet dies für die Anwaltsbranche? Welche Tools werden hierfür benötigt und können Algorhythmen und Computer Anwälte ersetzen?
Im Urteil 6B_1031/2019 vom 1. September 2020 hatte sich das Bundesgericht mit diversen Fragestellungen in einen BetmG-Fall zu befassen. Als Vorinstanz urteilte dabei das Obergericht des Kantons Zürich. In diesem wichtigen strafrechtlichen Urteil, welches auch für die Publikation in de Amtlichen Sammlung vorgesehen ist, befasste sich das Bundesgericht, neben diversen anderen Punkten, wie den Rügen der Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz, einerseits mit der Pflicht des Sachgerichts die Strafe bzw. die Strafzumessung eingehend zu begründen. Anderseits standen zwei Themen zur strafrechtlichen Landesverweisung nach Art. 66a StGB zur Diskussion: Die Frage der intertemporalen Anwendung sowie die sich erstmals stellende Frage der retrospektiven Konkurrenz von zwei Landesverweisungen. Die Frage, wie unter neuem Recht vorzugehen ist, wenn ein Strafgericht einen Verurteilten wegen einer Tat, die dieser begangen hat bevor ihn bereits ein Strafgericht für spätere Taten des Landes verwiesen hat, erneut des Landes verweist, stellt sich dem Bundesgericht, in diesem Urteil nämlich zum ersten Mal. Das Bundesgericht wandte dabei das Asperationsprinzip (und nicht das Kumulationsprinzip) an.
Der Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG wird neu von Michael Romer geleitet, der von der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG kommt. Der erfahrene Rechtsanwalt übernimmt die Funktion von Daniel Siegrist, der im Unternehmen nach wie vor als Vorsitzender der Geschäftsleitung amtet.
Dominik Rietiker verlässt Ernst & Young und tritt als Associate in die Wenger & Vieli AG ein. Als Mitglied der Fachgruppe Transaktionen ist er in den Bereichen nationale und internationale M&A-Transaktionen, Unternehmensnachfolgeplanung und allgemeines Gesellschafts- und Handelsrecht tätig. Dominik Rietiker konzentriert sich auf Private Equity und Venture Capital Finanzierungen. Er bringt durch seine Erfahrung EY den idealen wirtschafts-juristischen Hintergrund für das Tranksationsteam bei Wenger & Vieli. Dabei liegt sein Beratungsschwerpunkt auf Private Equity- und Venture Capital-Finanzierungen. Er erbringt auch notarielle Dienstleistungen.



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