Die Inhaftierung einer ausländischen Person im Hinblick auf eine Ausschaffung muss grundsätzlich in einer speziell dafür vorgesehenen Hafteinrichtung erfolgen, wie das Bundesgericht im Urteil vom 31. März 2020 (2C_447/2019) entschied. Eine kurzzeitige Unterbringung in einem abgetrennten Bereich einer ordentlichen Haftanstalt ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Vorliegend ist die zwecks Ausschaffung erfolgte viertägige Unterbringung eines Mannes in einem separaten Trakt des Regionalgefängnisses Bern gestützt auf die spezifischen Umstände des Einzelfalls nicht zu beanstanden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz des Kantons Bern im Urteil vom 29. April 2020 (1C_181/2019) teilweise gut. Es hebt die auf die Fahrenden ausgerichteten Regelungen betreffend Wegweisung und deren Vollzug auf, ebenso die Bestimmungen zur automatischen Verbindung jeglicher Wegweisung mit einer Strafdrohung und zum Einsatz von GPS-Geräten durch die Kantonspolizei. Nicht zu beanstanden sind die Regelungen zur Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 die Eckwerte für die Überführung der Notverordnungen, die er zur Bekämpfung der Corona-Krise erlassen hat, in ein Bundesgesetz beschlossen. Er will im Juni ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen und dem Parlament Anfang September die entsprechende Botschaft überweisen. Für Spannung und politische Diskussionen wird also gesorgt sein. Verschiedene Teile der Verordnungen, vor allem Teile der COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates vom 13. März 2020 sind nicht unumstritten.
Walder Wyss gibt bekannt, dass das Startupdesk der Kanzlei zum offiziellen Legal Partner des Health Innovation Hub des Universitätsspital Zürich (USZ) ernannt wurde.
Obwohl die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen Drogenhandels gegen einen Mann einstellte, wollte sie die beim Beschuldigten sichergestellten 27'000 Franken einziehen. Gemäss dem Bundesgericht Urteil 6B_1042/2019 vom 2. April 2020) ist dies nicht zulässig, auch wenn auf dem Geld Spuren von Kokain festgestellt worden sind.
GetYourLawyer digitalisiert die Rechtsbranche, wie Ringier Axel Springer Schweiz AG heute mitteilt: Die Onlineplattform verbindet Privatpersonen und KMU mit passenden Anwältinnen und Anwälten, ermöglicht eine digitale Zusammenarbeit und übernimmt zugleich deren administrative Abwicklung. In Partnerschaft mit dem Beobachter wird das frisch umgetaufte Portal so zur umfassenden, "digitalen Anwaltskanzlei" der Schweiz.
Walder Wyss teilt mit, dass Kathrin Häcki als neue Konsulentin per 1. April 2020 der Kanzlei beigetreten ist. Sie kommt von Häusermann und Partner.
Alle 19 Schweizer Aktiengesellschaften des Media Markt Konzerns wurden mit der Media Markt Management AG (neu: Media Markt Schweiz AG) als übernehmende Rechtseinheit fusioniert. Alle 19 Fusionen wurden zeitgleich zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet und Ende März 2020 im Register eingetragen. Die einzelnen Märkte werden fortan als Zweigniederlassungen der Media Markt Schweiz AG geführt, welche ebenfalls alle auf denselben Zeitpunkt errichtet und in den Handelsregisterämtern eingetragen worden sind. Walder Wyss AG hat Media Markt bei diesen Fusionen und der Errichtung der Zweigniederlassungen beraten, unter der Leitung von Urs. P. Gnos (Partner, Corporate M&A).
Prof. Dr. Christopher Geth ist zum Professor für Strafrecht an der Universität Basel gewählt worden. Prof. Dr. Christopher Geth ist seit 2013 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bern, seit 2019 mit Tenure Track, und Co-Direktor am Departement Strafrecht. Er wird seine Professur an der Juristischen Fakultät der Universität Basel mit Amtsantritt auf den 1. Februar 2021 aufnehmen. Wir grautulieren Prof. Geth herzlich zu seiner Ernennung.
Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.




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