Swiss International Air Lines AG und Edelweiss Air AG haben eine Kreditvereinbarung im Betrag von CHF 1.5 Milliarden mit der Credit Suisse (Schweiz) AG und der UBS Switzerland AG als federführenden Banken sowie weiteren Syndikatsbanken abgeschlossen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft stellte Sicherheiten für 85% des Kreditvolumens zur Verfügung. Die Finanzierung ist an gewisse Bedingungen an den Schweizer Bezug geknüpft. Zur Finanzierung zugestimmt haben ebenfalls die Deutsche Lufthansa AG und die deutsche Regierung. Bär & Karrer berät Swiss International Air Lines AG und Edelweiss Air AG bei dieser Transaktion. Mit dabei im Team war auch Rolf Watter.
Im Urteil 1B_527/2019 vom 7. August 2020 bestätigte das Bundesgericht seine Praxis aus BGE 144 I 253. Die zwischen den beiden Urteilen des Bundesgerichts publizierte Dissertation von Thierry Urwyler konnte das Bundesgericht nicht umstimmen, auch wenn sie sehr viele gut begründete Argumente enthält, für ein Teilnehmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch. Die Beschwerde ans Bundesgericht erhob RA Kenad Melunovic Marini.
OLX Group, eine führende Betreiberin von Marktplätzen auf der ganzen Welt, und Encuentra24, ein führender Marktplatz für Geschäftslösungsanbieter in Zentralamerika, haben ihre Aktivitäten in Zentralamerika zusammengelegt, und zwar unter dem Encuentra24 Brand.
Das Schweizer Private Equity Unternehmen Capvis erwirbt die Mehrheitsbeteiligung an der BSI Business Systems Integration AG, einem CRM-Softwareunternehmen, welches vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich tätig ist. Bär & Karrer berät Capvis bei dieser Transaktion.
Empira ist ein Investment Manager für institutionelle Immobilien-Investitionen im deutschsprachigen Europa und spezialisiert auf innovative High-Yield-Investment-Lösungen. Die Expertise von Empira bezieht sich auf den gesamten Wertschöpfungsprozess. Pestalozzi berät Empira im Bereich der Steuern bei der Ausarbeitung von Strukturierungen von Investment-Strukturen.
Die Justiz-Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig per Los bestimmt werden. Der Bundesrat lehnt ein Losverfahren für Richterwahlen ab. Es basiert auf dem Zufallsprinzip statt auf einer demokratischen Wahl und wäre damit ein Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Justiz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Rakuten Medical übernimmt die Medlight SA zu einem nicht bekannt gegebenen Preis. Zwischen den Unternehmen bestanden bereits vor der Transaktion geschäftliche Beziehungen, so nahm Medlight bereits u.a. Auftragsfertigungen für Rakuten Medical vor. Lenz & Staehelin beriet Rakuten Medical bei dieser interessanten MedTech-Transaktion.
Nachdem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA 2019 eine Ex-post-Evaluation zum Rundschreiben „Direktübermittlung" durchgeführt hatte, eröffnet sie nun die Anhörung zur Teilrevision des Rundschreibens. Diese läuft bis zum 15. Oktober 2020.
Dufry AG (SIX: DUFN) (“Dufry”) and Hudson Ltd. (NYSE: HUD) (“Hudson”) teilten mit, dass sie sich darauf geeinigt haben, dass Dufry noch alle ausstehenden Aktien von Hudson erwerben wird. Danach wird Hudson an der New York Stock Exchange einem Delisting unterzogen. Das Delisting von Hudson ist Teil der gegenwärtigen laufenden Reorganisation von Dufry, welche auch Kostensenkungen zum Inhalt hat. Homburger beriet Dufry bei der geplanten Akquisition des restlichen Aktienkapitals von Hudson und den damit zusammenhängenden Finanzierung durch eine Kapitalerhöhung. Hudson wird im Rahmen der Transaktion mit einer Tochtergesellschaft von Dufry fusioniert. Das Closing wird für das 4. Quartal 2020 erwartet. Niederer Kraft & Frey berät die UBS AG und die Credit Suisse AG als Joint Bookrunners der Transaktion.
Wie der ICSID Website zu entnehmen ist, haben die Human Rights Defenders Inc. mit Sitz in den Seychellen ein ICSID Schiedsverfahren gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft eingeleitet. Lalive, Büro Genf, vertritt die Schweizerische Eidgenossenschaft im Verfahren.
Das geltende Bauvertragsrecht ist zweckmässig und ausgewogen. Bei Baumängeln sind Bauherrinnen und Bauherren aber teilweise ungenügend geschützt. Dies hat eine Überprüfung gezeigt. Der Bundesrat will deshalb die Situation der Bauherrschaft und damit allen voran der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Vorlage eröffnet.
SOCIAL MEDIA