Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Der Bundesrat hat am 18. November 2020 die revidierten Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Die Revision erfolgt aufgrund der Teilrevision des FMG, welche am 22. März 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Anpassungen in den Verordnungen sind teilweise technischer Natur, sie bringen aber auch weitere Verbesserungen des Konsumentenschutzes mit sich.
An den letzten Von-Wattenwyl-Gesprächen des Jahres ist eine Delegation des Bundesrates unter der Leitung von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga mit den Spitzen der Bundesratsparteien zusammengekommen. Seitens der Landesregierung nahmen auch die Bundesräte Alain Berset, Guy Parmelin und Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr an den Gesprächen teil. Im Zentrum des Austausches am Freitag, 13. November 2002, stand die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen.
Der Bundesrat hat am 11. November 2020 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Eine neue Regelung im UWG soll es verbieten, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln zu verwenden. Diese geplante Bestimmung würde auch einen massiven staatlichen Eingriff in Teile der E-Economy darstellen.
Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr. Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner heutigen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt. Werden Anwältinnen und Anwälte also bald voll Remote arbeiten und das Leben von Digital Nomads führen können?
Der professionelle und semiprofessionelle Mannschaftssport in der Schweiz leidet stark unter den Folgen der Covid-19-Pandemie. Dank einem Hilfspaket des Bundes können Klubs direkt vom Bund mit Darlehen von insgesamt 350 Millionen Franken unterstützt werden. Die gesetzlichen Grundlagen hat das Parlament bereits erlassen. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 4. November 2020 die dazugehörige Verordnung verabschiedet und dabei die Richtlinien für die Handhabung festgelegt.
Die eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" durfte vom Initiativkomitee zurückgezogen werden, nachdem das Bundesgericht 2019 die Abstimmung über das Volksbegehren aufgehoben hatte, wie das Bundesgericht im Urteil vom 7. Oktober 2020 (1C_105/2020, 1C_129/2020) feststellt. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird durch den Rückzug nicht verletzt.
Der Bundesrat hat entschieden, am 7. März 2021 drei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Dazu gehört auch das Verhüllungsverbot.
Die Schweiz kandidiert für einen Sitz als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Die Wahl für die Mitgliedschaft in den Jahren 2023 und 2024 findet im Juni 2022 statt. Mit einem virtuellen Anlass in New York, an dem Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Ignazio Cassis mit Ansprachen präsent waren, ist die Kandidatur in die Schlussphase eingetreten.
Der Bundesrat hat diese Woche Martin Suter zum Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ernannt. Er ersetzt in dieser Funktion Marlene Amstad, die per 1. Januar 2021 das Amt der Verwaltungsratspräsidentin von Thomas Bauer übernimmt. Gleichzeitig wählte der Bundesrat Susan Emmenegger, ordentliche Professorin für Privat- und Bankenrecht an der Universität Bern, neu in den Verwaltungsrat. Renate Schwob scheidet Ende 2020 aus dem Gremium aus.
Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.



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