Scandit, eine intelligente Datenerfassungsplattform, hat eine Serie-D-Finanzierungsrunde in Höhe von 150 Mio. USD mit einer Unternehmensbewertung von über 1 Mrd. USD abgeschlossen. Die überzeichnete Runde wurde von Warburg Pincus angeführt und umfasste auch eine starke Beteiligung von bestehenden Investoren. Wenger Vieli hat Scandit bei dieser Transaktion beraten.
Die TRILUX AG erwarb zum 1. Januar 2022 den Schweizer Leuchtenhersteller Mono-Licht GmbH. Mit dem Kauf baut die Schweizer Tochter des deutschen Marktführers für technisches Licht ihre Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich der Architekturbeleuchtung und hochwertigen Sonderleuchtenfertigung weiter aus. Das Unternehmen Monolicht GmbH wird als eigenständige TRILUX AG Tochter weitergeführt. Ein Team von CMS Schweiz hat die Trilux AG bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten.
Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit dieser Funktion beantragt der Bundesrat dem Parlament jedoch, eine Abgangsentschädigung vorzusehen. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 16. Februar 2022 fest.
MLL hat die Calida Group bei der strategischen Akquisition von erlich textil beraten. Das in Deutschland ansässige Unternehmen steht seit 2016 für Unterwäscheprodukte, die in Europa aus hochwertigen Textilien aus biologischen und nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Als Direct-to-Consumer-Marke setzt sich das Unternehmen für Vielfalt, Inklusivität und das Wohlfühlen im eigenen Körper ein. erlich textil wurde durch Sarah Grohé und Benjamin Sadler gegründet. Hans-Kristian Hoejsgaard, Präsident des Verwaltungsrates der Calida Group kommentiert: «Besonders freut uns, dass erlich textil und die Calida Group auch die gleichen Werte und Ansprüche bezüglich Nachhaltigkeit und Qualität teilen.» MLL beriet die Calida Gruppe als Lead Counsel.
Xlife Sciences hat erfolgreich ihre Aktien an der SIX Swiss Exchange im Standard «Sparks» kotiert. Xlife Sciences ist damit die erste Gesellschaft im Sparks-Segment der SIX Swiss Exchange, das spezifisch auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten wurde. Advestra war als Rechtsberaterin von Xlife Sciences tätig.
Per 1. Januar 2022 hat die Vista Klinik Holding aus Binningen die Klinik ZüriSeh übernommen und wird sie künftig unter dem Namen Vista Augenklinik Wollishofen weiterführen. Mit dieser Akquisition stärkt Vista seine Präsenz in Zürich und expandiert an das rechte Seeufer. Weiter hat die Vista Klinik Holding am 16. Dezember 2021 die Augenklinik Bucher übernommen und wird damit auch in Frauenfeld präsent sein. Schliesslich hat die Vista Klinik Holding per 1. Februar 2022 die Aivla Gruppe mit ihren sechs Standorten übernommen. CMS hat Vista bei diesen Transaktionen beraten.
Das Bundesgericht klärte im Urteil 4A_449/2021 vom 27. Januar 2022 die Frage, welcher Ort als Lieferort gemäss Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ gilt, wenn vertragsgemäss die Ware zur Lieferung bereitzustellen ist. Das Bundesgericht stimmt der Vorinstanz, dem Handelsgericht Zürich zu, dass der Abholungsort der Kaufsache als massgeblicher Erfüllungsort zu gelten hat (E.4.4).
BlueBotics, ein globaler führender Hersteller für natürliche Navigation für fahrerlose Transportfahrzeuge und autonome mobile Roboter, und die ZAPI GROUP, ein weltweit maßgebendes Unternehmen in der Elektrifizierung und Hersteller von elektronischen Geschwindigkeitsreglern, Elektromotoren, Batterieladegeräten und zugehörigen Produkten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, gaben heute bekannt, dass die ZAPI GROUP die Firma BlueBotics übernommen hat, einschließlich der Anteile des Investors Forestay Capital. Die Transaktion wurde am 21. Dezember 2021 abgeschlossen. Bär & Karrer berät die ZAPO GROUP bei dieser Transaktion.
Mit Urteil vom 10. Februar 2022 (Geschäfts-Nr. SB210497) verurteilt das Obergericht Zürich, I. Strafkammer, einen Beschuldigten wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem «Covid-19-Kredit» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, das Formular «Covid-19-Kredit» absichtlich inhaltlich falsch ausgefüllt und unterzeichnet zu haben, um so für seine Firma einen zinsfreien Kredit mit Bundesdeckung erhältlich zu machen. Das Obergericht Zürich bejahte sowohl das Vorliegen der Arglist beim Betrugstatbestand als auch die Urkundeneigenschaft des Kreditantrags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Bär & Karrer gibt die Ernennung von Nadja Jaisli Kull als Co-Head der Schiedsgerichtspraxis von Bär & Karrer bekannt. Sie tritt damit die Nachfolge von Daniel Hochstrasser an, der mehr als 15 Jahre in dieser Funktion tätig war. Nadja Jaisli Kull wird die Schiedsgerichtspraxis der Kanzlei gemeinsam mit Pierre-Yves Gunter leiten. Herzliche Gratulation zur Ernennung!
Das Bundesgericht hat in den Urteilen 1B_132/2020, 1B_184/2020 vom 18. Juni 2020 den Einsatz eines software-basierten Keyloggers zur Aufzeichnung der Tastatureingaben eines Verdächtigten in einer Drogenermittlung bewilligt. Es hat die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gutgeheissen. Als "technisches Überwachungsgerät" im Sinne des Gesetzes kann neben einem physischen Keylogger auch entsprechende Software gelten. Das Bundesgericht folgert: «Zusammenfassend ergibt sich, dass die angeordnete technische Überwachung mittels software-basiertem Keylogger die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 280 lit. b StPO erfüllt und deren Genehmigung zu erteilen ist.» (E.5.3).



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