Die Stimmbevölkerung hat am 19. Mai 2019 dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zugestimmt. Die Regelungen der STAF treten damit voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches gänzlich aufheben. Da es sich um Praxisregelungen handelt, sind zu deren Aufhebung keine Gesetzesänderungen nötig.
Seit dem 1. Januar 2019 wurden keine neuen Gesellschaften mehr zu diesen zwei Bundespraxen zugelassen. Das hat die ESTV bereits am 15. November 2018 kommuniziert.