Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Dies insbesondere auch deshalb, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen gemeldet haben. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um, insbesondere hinsichtlich der Betrugsverhinderung.

Seit der letzten MWST-Revision (Inkrafttreten 2019) müssen sich ausländische Versandhandelsunternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren, wenn sie mit Kleinsendungen (MWST-Betrag unter 5 Franken) mehr als 100’000 Franken Umsatz in der Schweiz erzielen. Es hat sich gezeigt, dass die Wirkung dieser Massnahme begrenzt ist, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen angemeldet haben. Neu sollen Betreiber von Versandhandelsplattformen alle Lieferungen von Waren deklarieren und versteuern, die über ihre Plattform abgewickelt werden und in die Schweiz gelangen. Zur Durchsetzung der neuen Regeln soll die ESTV administrative Massnahmen verfügen können, wenn sich Versandhandelsplattformen oder -unternehmen zu Unrecht nicht registriert haben oder sie ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht nachkommen. Sie kann ein Einfuhrverbot für Lieferungen des betreffenden Unternehmens oder die Vernichtung der Gegenstände verfügen. Zudem kann sie zum Schutz der Kundinnen und Kunden die Namen der Unternehmen veröffentlichen, gegen die solche Massnahmen zur Anwendung kommen.

Der Bundesrat schlägt weiter Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuerabrechnung für KMU und Erleichterungen für mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmen vor, um rechtstreues Verhalten zu erleichtern. Zudem soll der Subventionsbegriff mit dem ausserhalb des Mehrwertsteuerrechts gebräuchlichen Subventionsbegriff in Übereinstimmung gebracht werden.

Die Vorlage setzt drei Motionen in den Bereichen Managed Care-Leistungen, aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und Produkte der Monatshygiene um.

Zur Betrugsverhinderung soll die Bezugsteuerpflicht im Inland für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten eingeführt werden. Bis diese Gesetzesbestimmung in Kraft tritt, wird mittels Verordnungsänderung das Meldeverfahren vorgeschrieben. Mit diesen beiden Massnahmen erfüllt die Schweiz gegenüber der EU staatsvertragliche Pflichten. Schliesslich sieht die Vorlage eine Massnahme zur Bekämpfung betrügerischer Serienkonkurse vor.

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