Geprüft wurde ferner die Erhebung der Verrechnungssteuer auf den Erträgen von Eigenkapital- und Partizipationstoken. Unter anderem aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Unternehmensstandort Schweiz empfiehlt der Bericht, auf eine Ausweitung der Verrechnungssteuer zu verzichten. Bei der Umsatzabgabe empfiehlt er zurzeit von Gesetzesanpassungen abzusehen, da Unklarheiten über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung von DLT-Handelssystemen bestehen.
Den «Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT/Blockchain)» hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag des Bundesrates verfasst. Dieser beschloss am 7. Dezember 2018, die aktuelle Situation und einen allfälligen Anpassungsbedarf im Steuerrecht zu analysieren.