Freitag, 19. Juni 2020

Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Die Expert Guides der Legal Media Group haben ihre Liste für Rising Stars 2020 veröffentlicht. Insgesamt fünf Anwälte von Niederer Kraft Frey wurden als Rising Stars anerkannt: Christine Hohl in der Kategorie Kapitalmärkte, Janine Reudt-Demont in der Kategorie Biowissenschaften, Deirdre Ní Annracháin und Andrea Giger in der Kategorie Corporate/M&A/Private Equity sowie Adrian Koller in der Kategorie Banken und Finanzen.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Am 17. Juni 2020 – mitten in der Black Live Matters Bewegung – schaltet 20min.ch eine Story mit der Überschrift „Schweizer Konzern fragt Bewerber, ob sie schwarz sind“ und deckt darin auf, dass das Online-Bewerbungsformular für eine Stelle beim Schweizer Konzern Alcon fragen nach Herkunft und Hautfarbe beinhaltet. So wird unter anderem gefragt „Are you Hispanic or Latino?“, „How would you best describe your race?“ (Antwortmöglichkeiten: Asian, Black or African American, Native American, Native Hawaiian or other Pacific Islander, White) oder „Are you Two or More Races“, wobei den Be-werbern jeweils auch die Antwort „I prefer not to identify“ zum Ankreuzen zur Verfügung steht. Laut Alcon-Sprecher sei die Bewerbung für eine Stelle in den USA eingegangen. Die Erhebung der Daten erfolge zur Weiterleitung an die US-Kommission für Chancengleichheit (EEOC). Die Beantwortung der Fragen sei optional. Man setze sich für Diversität ein und diskriminiere Menschen nicht aufgrund von Faktoren wie Hautfarbe oder Herkunft. Das Missbrauchspotential solcher Datenerhebungen im Bewerbungsprozess sticht ins Auge. Der Leser fragt sich umgehend, ist ein solches Vorgehen im Bewerbungsprozess in der Schweiz erlaubt? Wie sieht es um den Diskriminierungsschutz im Anstellungsverfahren in der Schweiz aus?

Mittwoch, 17. Juni 2020

Im Juni 2020 hat eine weitere Homburger-Alumna bei Blesi & Papa als Associate begonnen. Es handelt sich dabei um RAin Nina Rabaeus. Sie verfügt über einen LL.M. der NYU und war vor Homburger u.a. bei der UBS AG tätig.

Mittwoch, 17. Juni 2020

Die Kanzlei REBER geht auf die im Jahre 1988 von Dr. Alfred Reber und Markus Hagmann gegründete Anwaltskanzlei zurück. REBER wird von mehreren Partnern geführt, die von Paralegals und weiteren Mitarbeitern unterstützt werden. REBER ist umgezogen, die neue Adresse lautet: REBER Rechtsanwälte KlG, Asylstrasse 64, 8032 Zürich.

Mittwoch, 17. Juni 2020

Am 12. Juni 2020 hat Implenia AG den Spin-off der Ina Invest Holding AG vollzogen und die Aktien der Ina Invest Holding wurden, nach einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung, an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Ina Invest AG ist eine Schweizer Immobiliengesellschaft, deren gesamtes Portfolio nach höchsten Nachhaltigkeitskriterien entwickelt und realisiert werden soll.

Montag, 15. Juni 2020

Bär & Karrer teilt mit, dass Prof. Dr. Raoul Stocker als Partner der Zürcher Wirtschaftskanzlei per 1. Juni 2020 zurückkehrt. Prof. Stocker verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Steuerrecht, er war in seiner letzten Position Partner bei Deloitte, und ist Honorarprofessor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen sowie Direktor des Instituts für Finanzwirtschaft und Finanzrecht und Law & Economics (IFF) der Universität St.Gallen. Er war bereits zwischen 2011 bis 2015 Partner bei Bär & Karrer. Daniel Hochstrasser, Senior Partner von Bär & Karrer, meint hierzu: «Wir freuen uns alle über die Rückkehr von Raoul in unsere Kanzleipartnerschaft. Er wird unser Steuerteam in den Bereichen Unternehmenssteuern, Lösung von Steuerstreitigkeiten im nationalen und internationalen Steuerrecht sowie Transferpricing unterstützen. Seine Fachkenntnisse und sein Know-how werden dazu beitragend, dass wir das Beratungsangebot für unsere Klienten weiterentwickeln können.»

Montag, 15. Juni 2020

Lenz & Staehelin verteidigte erfolgreich eine Schweizer Bank gegen Geldforderungen eines Bankensoftware- und Outsourcing-Anbieters in Höhe von 90 Millionen CHF plus Zinsen. Der Rechtsstreit ergab sich aus einer M&A-Transaktion bezüglich eines ehemaligen Joint Ventures. Mit Urteil vom 7. Juni 2019 hatte das Handelsgericht Zürich die Klage in vollem Umfang abgewiesen. In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid vom 21. Februar 2020 (BGer 4A_357/2019) wies das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde des Klägers ab, ohne auf die Begründetheit des Falles einzugehen.