Das Bankengesetz regelt das Sanierungsverfahren für Banken nur in den Grundzügen, die Details finden sich in der Bankeninsolvenzverordnung der Finanzmarktaufsicht FINMA. Zur Stärkung der Rechtssicherheit will der Bundesrat vor allem diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankern, die wie etwa die Kapitalmassnahmen (beispielsweise ein Bail-in) in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen. Mit einer Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt werden.
Zum besseren Schutz der Einleger sollen die Banken im Weiteren die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Auch wird die Frist zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung verkürzt. Sie sollen innert sieben statt bisher 20 Tagen an den Konkursliquidator fliessen. Sobald dem Konkursliquidator die Zahlungsinstruktionen der Bankkunden vorliegen, erhalten diese ihre gesicherten Einlagen innert sieben Tagen ausgezahlt.
Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, das Bucheffektengesetz anzupassen. Verwahrungsstellen von Bucheffekten sollen verpflichtet werden, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen. Führt die Verwahrungskette ins Ausland, so hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausländischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen. Kundinnen und Kunden sollen zudem besser über diese Vorgänge informiert werden.