Lenz & Staehlin erwirkt wichtigen Prozesssieg vor Bundesgericht für Schweizer Bank

Lenz & Staehelin verteidigte erfolgreich eine Schweizer Bank gegen Geldforderungen eines Bankensoftware- und Outsourcing-Anbieters in Höhe von 90 Millionen CHF plus Zinsen. Der Rechtsstreit ergab sich aus einer M&A-Transaktion bezüglich eines ehemaligen Joint Ventures. Mit Urteil vom 7. Juni 2019 hatte das Handelsgericht Zürich die Klage in vollem Umfang abgewiesen. In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid vom 21. Februar 2020 (BGer 4A_357/2019) wies das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde des Klägers ab, ohne auf die Begründetheit des Falles einzugehen.

 

Zum Team von Lenz & Staehelin gehörten Partner Harold Frey und Rechtsanwalt Martin Aebi (beide Dispute Resolution) sowie Associate Lukas Staub (TMT und Outsourcing).

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren