Das Gesetz korrigiert die Berechnung des Beteiligungsabzugs, damit die Gewinnsteuerbelastung der Konzernobergesellschaft einer systemrelevanten Bank unverändert bleibt, wenn diese Too-big-to-fail-Instrumente (z.B. Bail-in-Bonds) herausgibt.
Die Eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungs-abzugs bei systemrelevanten Banken in der Schlussabstimmung vom 14. Dezember 2018 einstimmig verabschiedet. Der Beschluss des Bundesrates steht unter dem Vorbehalt, dass bis am 8. April 2019 das Referendum nicht zustande kommt.
Quelle: Medienmitteilung vom 8.3.2019