Das Bundesgericht übt in administrativer Art die Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht aus. Ende vergangenen Jahres gelangten zwei Parteien mit Aufsichtsanzeigen ans Bundesgericht, die im Oktober beziehungsweise November 2021 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden im Zusammenhang mit ihren Asylverfahren erhoben hatten. Da das Bundesverwaltungsgericht bis dahin über ihre Beschwerden noch nicht entschieden hatte, machten sie eine überlange Verfahrensdauer geltend. Gemäss der Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts waren per Ende November 2025 144 pendente Fälle aus dem Asylbereich älter als 50 Monate. Gemäss Bundesgericht zeigt die sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen, dass beim Bundesverwaltungsgericht strukturelle Mängel vorhanden sind, auch wenn dieses bereits verschiedene Massnahmen ergriffen hat. Die strukturellen Mängel liegen unter anderem in der ungenügenden Priorisierung der Altfälle und damit in einer letztlich ungenügenden Behandlungsstrategie sowie der unzureichenden Ressourcensteuerung zum Abbau der Pendenzen. Die Schwere der Verzögerung wird durch den Umstand ver schärft, dass es sich um Asylverfahren handelt, deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung sind und die daher ohne Verzögerung geklärt werden sollten. Das Bundesgericht stellt im Ergebnis fest, dass strukturelle Mängel organisatorischer oder administrativer Natur vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesgericht die Strategie beziehungsweise das Pendenzenmanagement (inklusive Zeitplan) für den Abbau der Altfälle aufzuzeigen. Von Interesse sind diesbezüglich die organisatorischen und personellen Massnahmen.
Mittwoch, 10. Juni 2026
Lesezeit:
< 1 Min


