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Mittwoch, 19. Februar 2020

Das Bundesgericht äusserte sich wie folgt: «Nach dem Ausgeführten gilt somit: Erklärt der Beklagte gegenüber der Schlichtungsbehörde vorab, er werde an der einberufenen Schlichtungsverhandlung nicht teilnehmen, hat die Schlichtungsbehörde am bereits festgesetzten Termin festzuhalten und die Parteien allenfalls erneut auf die Erscheinungspflicht aufmerksam zu machen. Die Schlichtungsbehörde darf den Kläger…

Mittwoch, 19. Februar 2020

Anerkannten Flüchtlingen ist es bereits heute verboten, in ihr Heimat- oder Herkunftsland zu reisen, zumal sie dort als verfolgt gelten. Wird dieses Reiseverbot missachtet, kann das Asyl widerrufen werden. Das Parlament hat im Dezember 2018 beschlossen, dieses Reiseverbot, das bisher in einer Verordnung geregelt war, im AIG zu verankern. Das…

Samstag, 15. Februar 2020

Lenz & Staehelin erhielt an den diesjährigen Who's Who Legal Switzerland sechs Awards. Dr. Rudolf Tschäni wurde mit dem Lifetime Achievement Award ausgezeichnet. Mitfeiern im noblen Zürcher Widder Hotel durfte auch Associate und Bundesrichterin Dr. Sarah Bechaalany. Dr. Rudolf Tschäni hat gerade mit Hans-Jakob Diem und Tino Gaberthüel die 4. Auflage des Standardwerks "Öffentliche Kaufangebote" publiziert.

Freitag, 14. Februar 2020

Die Anwaltskanzlei Meyerlustenberger Lachenal (mll) gewann mehrere Who's Who Legal (WWL) Awards. Sie wurde in den Kategorien Patents Switzerland Firm of the Year 2020 sowie Life Sciences Firm of the Year 2020 ausgezeichnet. Simon Holzer wurde zum Life Science Lawyer of the Year und Patricia Guerra zum Private Client Switzerland Lawyer of the Year erkoren. Patricia Guerra ist auch Verwaltungsrätin der renommierten Bergos Berenberg Bank sowie Honorarkonsulin von Equador.

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Freitag, 14. Februar 2020

Heute ist Valentinstag, während dieser in der Schweiz meist nur von Liebespaaren gefeiert wird, gilt einmal mehr "andere Länder, andere Sitten". Blumenläden, Restaurants und Confiserien haben am Valentinstag Hochkonjunktur, schliesslich will man(n) der Ehefrau oder Freundin eine Freude bereiten. Auch die Damen beschenken ihren Liebsten.