Am 12. Februar 2025 gab die HomeToGo SE (Frankfurter Wertpapierbörse: HTG) die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung zur Übernahme von Interhome, Europas zweitgrösstem Unternehmen für Ferienvermietung, von Migros, dem grössten Schweizer Einzelhandelsunternehmen, bekannt. HomeToGo hat einem Kaufpreis von CHF 150 Mio. zugestimmt, zuzüglich aufgeschobener Zahlungen von bis zu CHF 85 Mio., die in Tranchen bis 2029 fällig werden können. Damit ist dies die bedeutendste Transaktion in der Geschichte der HomeToGo-Gruppe und positioniert HomeToGo als Europas führende Plattform für Ferienvermietung. Homburger berät HomeToGo in Bezug auf das Schweizer Recht und die steuerlichen Aspekte der Transaktion.
Das Schweizer Unternehmen Anklin mit Sitz in Reinach ist nun Teil des Direktvertriebsnetzes von KARL STORZ, wodurch eine kontinuierliche operative Exzellenz und engere Kundenbeziehungen gewährleistet werden. Die Transaktion bringt KARL STORZ näher an seine Kunden und deren individuelle Bedürfnisse in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen heran und steht im Einklang mit der Strategie des Unternehmens, den Direktvertrieb weiter auszubauen. Gleichzeitig ermöglicht sie es der Familie Anklin, ihre Nachfolge zu sichern und das äusserst erfolgreiche Unternehmen an einen neuen Eigentümer zu übertragen. Walder Wyss hat die Familie Anklin bei dieser Transaktion beraten.
Gestern, Dienstag, den 21. Januar 2025, fand im Widder Hotel die bereits 3. Neujahrestagung Arbeitsrecht von LAWSTYLE EDUCATION statt mit hochinteressanten Themen «Interne Untersuchungen – aus dem Blickwinkel der Anwaltskanzlei und der Rechtsabteilung», «Arbeitsrecht im Fussball», «Jahresrückblick Rechtsprechung Arbeitsrecht 2024», «Key Persons in M&A und Acqui-Hires» sowie «Personalverleih», welche ausverkauft war. Es referierten RA lic. iur. Sharon Spring (Head Employment Law Zurich Insurance Company Ltd) und Dr. Irène Suter-Sieber (Partnerin Walder Wyss), Dr. Vitus Derungs (Rechtsanwalt mit Fokus Sportrecht), Nicolas Facincani (Partner VFS Partner), Dr. Frank Gerhard (Partner Homburger) und Jeremy Reichlin (Associate Homburger) sowie Marc Ph. Prinz (Partner VISCHER).
Kellerhals Carrard Zürich teilt mit, dass Dr. Angelica Schwarz und Kerim Tbaishat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu Partnern ernannt wurden. Herzliche Gratulation!
LALIVE freut sich, die Beförderung des internationalen Schiedsrichters Augustin Barrier zum Partner zum 1. Januar 2025 bekannt zu geben. Augustin Barrier kam 2016 in das Genfer Büro von LALIVE. Er ist auf internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und Investitionsschiedsverfahren spezialisiert, mit besonderem Schwerpunkt auf Joint Ventures, Liefer- und Vertriebsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten über Auslandsinvestitionen im Energie- und Bergbausektor, insbesondere in Europa und Afrika. Herzliche Gratulation!
Freuen Sie sich über die neue LAWSTYLE-Printausgabe. Diese ist mehr denn je mit Online, mit LAWSTYLE YOUNG sowie mit unseren Podcasts vernetzt. Die perfekte Festtagslektüre. Das Durchschnittsalter der LAWSTYLE-Redaktion ist U30.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat ein Enforcementverfahren gegen insgesamt zehn miteinander verflochtene Gesellschaften sowie zwei natürliche Personen eröffnet. Es besteht der dringende Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben. Die FINMA hat einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt und Massnahmen ergriffen, um bedrohte Anlegerinteressen zu schützen.
LALIVE ist sehr stolz darauf, bekannt zu geben, dass der langjährige Partner Alexander Troller nach fast drei Jahrzehnten im Unternehmen zum ersten General Counsel von Rolex ernannt wurde. Alexander verlässt LALIVE mit dem grössten Dank für seinen Beitrag und den besten Wünschen der Kanzlei. Er wird seine neue Position bei Rolex im neuen Jahr mit Sitz in Genf antreten.
Starten Sie in das neue Jahr 2025 mit viel aktuellem Know-how zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Unsere Referierenden präsentieren im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert und aktuell wichtige strafrechtliche Themen, von KI, über das Bundesstrafgericht und Wirtschaftsstrafrecht bis zu Tötungsdelikten und Gewaltkriminalität sowie einem Rückblick auf die strafrechtlichen Urteile des Bundesgerichts 2024.
Krankenkassen dürfen gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 9C_340/2024 vom 4. Oktober 2024 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Erstanlaufstelle ("Gatekeeper") einsetzen, wenn die versicherte Person unkoordiniert ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die sich gestützt auf gutachterliche Abklärungen insgesamt als unwirksame und unzweckmässige – und damit auch unwirtschaftliche – Behandlung erweisen. Die Einsetzung eines «Gatekeepers» ist in diesem Fall mit dem Grundsatz der freien Arztwahl und dem System der Pflichtleistungen vereinbar.
Leonid Shmatenko, ein zweifach qualifizierter deutscher und schweizerischer Anwalt, wurde von der Zürcher Boutique-Kanzlei 5Gambit Disputes ab dem 1. November 2024 als Counsel angestellt.



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