LAWSTYLE INVESTIGATIV: Bundesgericht modifizierte heimlich am 1. Januar 2025 das «Digital only» Urteil 2C_113/2024 vom 17. Dezember 2024

Die erste LAWSTYLE® INVESTIGATIV Story vom 31. Dezember 2024 lag absolut richtig mit der Vermutung, dass das Bundesgericht am Silvester 2024 das «Digital only» Leiturteil 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 von der Website verschwinden liess, weil es die Beschwerdeführerin «A._____ AG» zweifelsfrei outete. Die erste Version des Urteils, welche mit einer Medienmitteilung am 30. Dezember 2024 publiziert wurde enthielt die volle Adresse der in einem begehrten Kreis der Stadt Zürich in einer hochkarätigen Liegenschaft domizilierten Anwalts-AG (das Originalurteil liegt unserer Redaktion vor), welche zusammen mit einem Anwalt (natürliche Person) die Beschwerde führte, beide vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Artur Terekhov. Gestern, am 1. Januar 2025, war das Urteil in der modifizierten Form, ohne Adresse der «A._____ AG», plötzlich wieder online.

Unsere Anfrage über den Grund des Verschwindens des Leiturteils 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 vom 30. Dezember 2024 hat das Bundesgericht am 3. Januar 2025 beantwortet und bestätigt, dass es um eine „Anonymisierungsanfrage“ ging.

Hier sind die anderen Artikel von LAWSTYLE zum „Digital only“ Leiturteil:

«Digital only»-Pflicht für Parteivertreter im Verkehr mit Zürcher Behörden und Gerichten ist zulässig – LAWSTYLE

LAWSTYLE INVESTIGATIV: «Digital only» Leiturteil 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 von Website des Bundesgerichts verschwunden, warum? – LAWSTYLE

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