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Dienstag, 31. Dezember 2024
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LAWSTYLE INVESTIGATIV: «Digital only» Leiturteil 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 von Website des Bundesgerichts verschwunden, warum?
Das Bundesgericht hat am 30. November 2024 das «Digital only» Urteil 2C_113/2024 vom 17. Dezember 2024 auf seiner Website mit einer Medienmitteilung veröffentlicht. Das Urteil wird in der amtl. Sammlung publiziert und wurde in Fünferbesetzung gefällt. Es dürfte sich sowohl rechtlich als auch von den praktischen Auswirkungen her um eines der wichtigsten Leiturteile des Jahres 2024 aus Lausanne handeln. Das Urteil wirft bereits kurz nach seiner Publikation grosse Wellen, auf LinkedIn und in den Massenmedien (vgl. z.B. „Anwälte prangern „Digitalisierungszwang“ an und ziehen gegen den Kanton Zürich vor Bundesgericht“ von Jan Hudec in der NZZ vom 30. Dezember 2024). Heute, am 31. Dezember 2024, ist das Leiturteil plötzlich von der Website verschwunden (siehe Bild), während andere Urteile problemlos abrufbar sind. Eine technische Panne oder ein Hackerangriff von nordkoreanischen Agenten dürfte mithin nach Treu und Glauben ausgeschlossen werden können. Und es wäre ja mehr als spektakulär, wenn das Bundesgericht die im Kanton Zürich im Verwaltungsrecht tätige Anwaltschaft zur Digitalisierung zwingen würde, selber aber die digitale Veröffentlichung eines Leiturteils nicht im Griff hätte. LAWSTYLE® publiziert hiermit, einen Tag vor dem Beginn des 10. Jubiläumsjahrs, die erste LAWSTYLE® INVESTIGATIV-Story. Wir haben einen möglichen Erklärungsversuch für das Verschwinden und haben selbstverständlich das Bundesgericht bereits angefragt.
Das „Digital only“ Leiturteil 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 des Bundesgerichts ist plötzlich am 31. Dezember 2024 von der Website des Bundesgerichts verschwunden mit dem Vermerk «Der AZA-Entscheid ist in elektronischer Form nicht verfügar». Warum nur? Selbstverständlich hat LAWSTYLE® eine Anfrage an das Bundesgericht geschickt.
LAWSTYLE® INVESTIGATIV hat einen möglichen Erklärungsversuch: Die Beschwerde an das Bundesgericht wurde von einer Anwalts-AG und einem Anwalt als natürliche Person erhoben, vertreten durch einen Rechtsanwalt aus dem Kanton Zürich. In der ursprünglichen Fassung, welche der Redaktion vorliegt, war die Anwalts-AG zwar als «A.____ AG» aufgeführt, aber mit der vollständigen Stadtzürcher Adresse (Strasse, Hausnummer und PLZ).
Es handelt sich hier um einen «developing story», Fortsetzung folgt im nächsten Jahr.
Hier geht es zur Urteilsbesprechung auf LAWSTYLE: Link Urteilsbesprechung
Von: Boris Etter, Chefredaktor LAWSTYLE