Am 1. März 2019 treten die neuen, beschleunigten Asylverfahren in Kraft

Am 1. März 2019 treten in der gesamten Schweiz die neuen, beschleunigten Asylverfahren in Kraft: Die meisten Verfahren werden innert 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) abgeschlossen. Damit die Asylverfahren effizient durchgeführt werden können, sind die Asylsuchenden und die für das Verfahren zuständigen Personen oder Organisationen neu unter einem Dach, in einem Zentrum des Bundes, vereint. Die Neustrukturierung des Asylbereichs, die 2016 von zwei Dritteln der Stimmbevölkerung angenommen worden ist, beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

Die Fristen in den neuen, beschleunigten Verfahren sind kurz. Damit sie rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden können, haben die Asylsuchenden von Beginn weg Anspruch auf Beratung und eine Rechtsvertretung. Dies trägt dazu bei, dass Asylsuchende genauer über das Asylverfahren informiert sind und den Asylentscheid besser nachvollziehen können. Ausserdem ermöglicht die Beschleunigung der Asylverfahren eine raschere Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen, aber auch eine raschere Rückkehr derjenigen Personen, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind.

Die meisten Verfahren sollten innert höchstens 140 Tagen in einem BAZ durchgeführt und abgeschlossen werden. Da alle für das Verfahren verantwortlichen Personen und Organisationen unter einem Dach vereint sind, sind die Verfahren effizienter. Die Asylsuchenden werden nur noch auf die Kantone verteilt, wenn weitere Abklärungen nötig sind, durch die das Verfahren verlängert wird. Diese erweiterten Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden.

Eine Reform, sechs Regionen

Durch diese Reform werden Asylsuchende länger als bisher in einem Zentrum des Bundes bleiben. Aus diesem Grund und um alle Akteure der Verfahren an einem Ort zu versammeln, hat der Bund seine Unterbringungskapazitäten erhöht. Er wird bis Ende 2019 über 5000 Plätze in sechs Regionen mit jeweils zwei bis vier Zentren verfügen. Wie ursprünglich vorgesehen, stehen zurzeit rund 80 Prozent der Unterbringungskapazitäten bereit. Bis jetzt sind 16 der 18 geplanten Standorte bestätigt worden.

Pilotprojekte in Zürich und in der Westschweiz

Die beschleunigten Verfahren werden in Zürich im Rahmen einer Pilotphase seit 2014 umgesetzt. Eine Evaluation durch unabhängige Fachpersonen hat gezeigt, dass die Verfahren im Vergleich mit dem früheren System um einen Drittel verkürzt werden konnten, dass die Anzahl der Beschwerden ebenfalls um einen Drittel reduziert worden ist und dass dreimal mehr Asylsuchende freiwillig in ihr Land zurückkehren.

In einem zweiten Pilotprojekt, das seit April 2018 in den Bundesasylzentren von Boudry (NE) und Chevrilles (FR) durchgeführt wird, konnten weitere Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzung der raschen und fairen Verfahren in der gesamten Schweiz gesammelt werden.

Zusammenarbeit auf allen Staatsebenen

Die Reform des Asylwesens ist ein langfristiges Projekt, das dank der Unterstützung der Kantone und der Gemeinden ermöglicht worden ist. An zwei nationalen Asylkonferenzen 2013 und 2014 haben sich diese mit dem Bund auf eine Neustrukturierung des Asylbereichs geeinigt, die auf beschleunigten Verfahren und mehr Unterbringungsplätzen auf Stufe Bund beruht.

In der Folge ergab sich bei der konkreten Umsetzung des Gesetzes, das im Juni 2016 von 66 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und allen Ständen angenommen worden ist, sowohl beim Bund als auch seitens der Kantone und Gemeinden ein umfassender Anpassungsbedarf, insbesondere auf organisatorischer, technischer und struktureller Ebene.

Der erste Teil der Beschleunigungsvorlage trat bereits am 1. Oktober 2016, der zweite Teil zum Plangenehmigungsverfahren am 1. Januar 2018 in Kraft. Das dritte und letzte Massnahmenpaket tritt nun am 1. März 2019 in Kraft.

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