Zusatzbotschaft des Bundesrates zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft enthält neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft (18.034) vom März 2018.

Von einer verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung sind geschätzte 450’000 Zweiverdienerehepaare und 250’000 Rentnerehepaare betroffen. Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Die aktualisierte Schätzung der finanziellen Auswirkungen ergibt Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,5 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 1,2 Milliarden Franken auf den Bund und rund 300 Millionen Franken auf die Kantone.

Im Bereich der Sozialversicherungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass in einer Gesamtbetrachtung die verheirateten Personen leicht bessergestellt sind als unverheiratete Personen. Er sieht in diesem Bereich deshalb keinen Handlungsbedarf.

Die Zusatzbotschaft erlaubt es dem Parlament, verschiedene Anliegen der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung inhaltlich zu behandeln und einen faktischen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Bei einem allfälligen Rückzug durch das Initiativkomitee würde über die Volksinitiative nicht nochmals abgestimmt.

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