Zahlreiche Gross- und Einzelhändler wickeln den Zahlungsverkehr (Inkasso) mit ihren Lieferanten über die MARKANT Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG ab. MARKANT und mehrere ihr angeschlossene Gross- und Einzelhändler (sog. Anschlusshäuser) vereinbarten mutmasslich gemeinsam Massnahmen, um die Lieferanten der Anschlusshäuser dazu anzuhalten, das Inkasso über MARKANT abzuwickeln. Die vermuteten koordinierten Massnahmen umfassen gemäss der WEKO insbesondere die Androhung von kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs. Die von den Lieferanten an MARKANT zu entrichtenden Gebühren werden angeblich teilweise an die Anschlusshäuser ausbezahlt.
Im Rahmen der Untersuchung prüft die WEKO, ob diese mutmasslichen Vereinbarungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
Mit der Verfahrenseröffnung führte die WEKO bei mehreren Unternehmen Hausdurchsuchungen durch. Gemäss dem Bericht von 20 Minuten seien u.a. Hausdurchsuchungen bei Manor und Volg im Gange, wobei Volg diese Hausdurchsuchungen bestätigt hätte. Es gilt selbstverständlich auch im Kartell- und Wettbewerbsrecht die Unschuldsvermutung.