WEKO-Entscheide schlagen Wogen

Die Wettbewerbskommission (WEKO) schloss 2018 vier Untersuchungen ab und prüfte drei Medienzusammenschlüsse vertieft. Die intensive Bekämpfung von Submissionsabreden zahlt sich positiv aus. Die Mehrheit ihrer Entscheide ist rechtskräftig.

Die WEKO hat 2018 zahlreiche Verfahren im Bereich des Kartellrechts und des Binnenmarktrechts geführt. Vier Untersuchungen schloss sie mit Sanktionen ab. Besonders aufwändig waren das Verfahren «Engadin I» über zahlreiche Submissionsabreden im Unterengadin, die vertieften Prüfungen der drei Unternehmenszusammenschlüsse im Medienbereich sowie der Entscheid «KTB-Werke» über unzulässige Verhaltensweisen in der Kies- und Betonbranche im Raum Bern.

Bei den drei Medienfusionen war die WEKO auf die gesetzlich vorgesehenen Kriterien beschränkt: Sie hatte nur zu prüfen, ob die Zusammenschlüsse eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann. Die WEKO hat kein Mandat zum direkten Schutz der Medienvielfalt: Der Gesetzgeber hat ihr einen wettbewerbsrechtlichen, nicht aber einen medienpolitischen Rahmen vorgegeben.

Nach den Feststellungen der WEKO im Entscheid «Engadin I» sprachen sich Unternehmen darüber ab, wer welche Submission zu welchem Preis gewinnen soll. Teilweise funktionierten diese Abreden als System über viele Jahre hinweg, teilweise für einzelne Bauprojekte. Das betroffene Beschaffungsvolumen der öffentlichen und privaten Hand im Engadin überschreitet CHF 100 Mio. deutlich. Der wirtschaftliche Schaden, den Submissionsabreden verursachen, ist hoch. Auch deshalb setzte die WEKO in den letzten zehn Jahren einen Schwerpunkt in der Bekämpfung von Submissionsabreden. Die WEKO investierte in die Prävention, die Aufdeckung und Untersuchung von Submissionsabreden. Sie sensibilisierte hunderte von Beschafferinnen und Beschaffern, fällte eine Vielzahl von Entscheiden und entwickelte ein statistisches Instrument zur Aufdeckung von Submissionsabreden.

 

 

 

Quelle: MM vom 01.04.2019

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