WEKO büsst Strassenbaukartell

Bauunternehmen haben sich im Kanton Graubünden jahrelang über Strassenbauarbeiten abgesprochen. Sie legten die Offertpreise fest und wer den Zuschlag erhalten soll. Die WEKO büsste die Unternehmen für diese unzulässigen Submissionsabreden mit rund CHF 11 Mio.

Die WEKO hat die zwei letzten von insgesamt zehn Untersuchungen über Submissionsabreden im Kanton Graubünden abgeschlossen: «Strassenbau» (Bauleistungen Graubünden) und «Engadin II». In der grösseren Untersuchung «Strassenbau» stellte die WEKO fest, dass zwölf Strassenbauunternehmen in Nord- und Südbünden von 2004 bis 2010 die kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte untereinander aufteilten und gleichzeitig die Offertpreise festlegten. Abgesprochen wurden mehrere hundert Projekte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens CHF 190 Mio. Von den Abreden betroffen sind Kanton und Gemeinden.

Im Entscheid «Engadin II» hielt die WEKO fest, dass zwei bzw. in einem Fall drei Unternehmen im Hoch- und Tiefbau einzelne Bauprojekte im Oberengadin absprachen. Von den zehn unzulässigen Abreden sind Hoch- und Tiefbaubauten privater und kommunaler Bauherrinnen betroffen.

Die beiden WEKO-Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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