Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die guten bilateralen Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich über den Austritt von UK aus der EU hinaus zu sichern. So hat die Schweiz mit dem UK bereits ein Handelsabkommen, ein Strassenverkehrsabkommen, ein Versicherungsabkommen und ein Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Auch hat der Bundesrat bereits am 17. April 2019 ein befristetes Abkommen mit dem UK über die Zulassung zum Arbeitsmarkt im Falle eines ungeordneten Austritts des UK aus der EU genehmigt. Mit diesem befristeten Abkommen wird ein abrupter Wechsel von der Personenfreizügigkeit hin zur Drittstaatenregelung abgefedert und Rechts- sowie Planungssicherheit für die Schweizer Wirtschaft gewährleistet.
Das Abkommen, welches am 10. Juli 2019 durch Bundesrätin Karin Keller-Sutter in London unterzeichnet wurde, sieht vor, dass Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs vereinfacht zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden können. Dabei gelten die am 22. März 2019 vom Bundesrat beschlossenen separaten Kontingente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs. Das Abkommen kommt nur bei einem No-Deal-Brexit zur Anwendung und ist grundsätzlich befristet bis Ende 2020. Bei einem geordneten Brexit würde während der Übergangsperiode weiterhin das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gelten.
Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesem Abkommen eröffnet. Sie dauert bis zum 21. November 2019. Die aussenpolitischen Kommissionen des National- und des Ständerats haben bereits im Frühling 2019 einer vorläufigen Anwendung des Abkommens im Falle eines No-Deal-Brexits zugestimmt.