Die BA führt in diesem Zusammenhang sechs Strafverfahren gegen sechs erwachsene Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) sowie des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB).
Bei einem der sechs erwachsenen Beschuldigten handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz (SR 122) rechtskräftig verurteilten Rückkehrer. Die BA wird für ihn und einen weiteren Beschuldigten Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Bis zum definitiven Entscheid des Gerichts verbleiben die beiden Beschuldigten in Haft.
Für die strafrechtliche Verfolgung der minderjährigen Beschuldigten sind die Jugendanwaltschaften zuständig.
Die von der BA geführten Strafverfahren beinhalten Verknüpfungen mit Strafverfahren, welche von den beiden genannten Jugendanwaltschaften geführt werden. Deswegen wurden die Hausdurchsuchungen koordiniert durchgeführt. Fragen zu den Strafverfahren der Jugendanwaltschaften sind direkt an die jeweilige Behörde zu richten.
Die BA dankt der Jugendanwaltschaft Winterthur, der Jugendanwaltschaft Bern, den involvierten Kantonspolizeien und fedpol für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Wie immer gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.