In diesem Jahr führte der Dienst ÜPF eine neue Zählweise der statistischen Daten ein, weil die bisherige in einigen Fällen zu Doppelzählungen ein und derselben Massnahme geführt hat. Deshalb werden hier zuerst die Zahlen der bisherigen und in Klammern (nur für 2018) jene der neuen Zählweise aufgeführt. Damit bleibt eine Vergleichbarkeit über die letzten Jahre möglich, auch wenn die publizierte Statistik nur noch gemäss der neuen Zählweise geführt wird (mehr zur neuen Zählweise in der Infobox).
Die Anzahl Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die Anzahl rückwirkender Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wo wie lange telefoniert hat) ist stabil. 2018 wurden 2’554 (neue Zählweise 1’676) Echtzeitüberwachungen durchgeführt, im Vorjahr waren es 2’512. Rückwirkende Überwachungen wurden 5’396 (5’225) angeordnet gegenüber 5’438 im Vorjahr. Damit bleibt die gesamte Anzahl Überwachungsmassnahmen stabil bei 7’950. Bei den Notsuchen nach vermissten Personen war ein Anstieg um rund 5 Prozent auf 651 festzustellen, im Vorjahr waren es 618. 6 Mal wurde nach entflohenen Häftlingen gefahndet, eine Massnahme, die es seit Einführung des neuen Gesetzes gibt.
Vermögensdelikte, Drogenhandel und Gewaltdelikte
Setzt man die angeordneten Fernmeldeüberwachungen in Relation zur Gesamtzahl der Delikte gemäss polizeilicher Kriminalstatistik (2018: 547’467), zeigt sich, dass die Strafverfolgungsbehörden in etwa 1,5 Prozent der Delikte eine Fernmeldeüberwachung anordnen. Den grössten Anteil umfassen gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen (7.9 %), Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege (6.4 %) und Strafbestimmungen im Betäubungsmittelgesetz (3.6 %).
IMSI Catcher und GovWare
Im Jahr 2018 waren keine abgeschlossenen Einsätze mit besonderen Informatikprogrammen (GovWare) zu verzeichnen. Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 84. Diese Instrumente stehen den Strafverfolgungsbehörden seit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) am 1. März 2018 zur Verfügung. Der Dienst ÜPF führt diese Massnahmen in seiner Statistik, für den Einsatz zuständig sind jedoch die Strafverfolgungsbehörden.
Überwachungen des NDB
Die Statistik gibt seit 2017 auch Auskunft über die Überwachungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). 2018, das erste ganze Jahr in der Statistik, ordnete der NDB insgesamt 422 (388) Überwachungen an gegenüber 89 im Vorjahr (Zeitspanne ab Inkrafttreten des NDG am 1. September bis 31. Dezember). Anzumerken ist, dass sich die Zählweise des NDB und des Dienstes ÜPF unterscheidet (siehe dazu Infobox).
Gebühren und Entschädigungen
Die Strafverfolgungsbehörden und der NDB entrichteten im Jahr 2018 total 12’063’085 Franken Gebühren. Den Mitwirkungspflichtigen wurden Entschädigungen in der Höhe von 6’515’165 Franken vergütet. Die Differenz für die Finanzierung des Dienstes ÜPF ist im Vergleich zum letzten Jahr um 1.5 Millionen Franken auf rund 5.5 Millionen Franken gestiegen. Der Kostendeckungsgrad hat sich damit von 45 % leicht erhöht auf gut 49 %.